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Foto: Infraserv/ Industriepark Höchst
Foto: Infraserv/ Industriepark Höchst

Stadt und Industrieparkbetreiber einigen sich

Potenzial für bis zu 3000 Wohnungen im Westen

Frankfurt ist ein Industriestandort, braucht aber auch dringend Flächen zum Wohnungsbau. Nun haben sich die Stadt und die Industrieparkbetreiber auf eine Umsetzung der Seveso III-Regelungen geeinigt, was Planungssicherheit für beide bedeutet
In Frankfurt sind die Flächen knapp bemessen. Einerseits braucht man Areale für die Industrie, die nicht nur viele Arbeitsplätze in Frankfurt stellt – alleine im Industriepark Höchst arbeiten 22.000 Menschen -, sondern auch Gewerbesteuern zahlt, andererseits müssen dringend Wohnungen gebaut werden. Nun gäbe es vor allem im Frankfurter Westen diverse Bauvorhaben und ein Potenzial für rund 3000 Wohnungen, die bislang an der Seveso III-Richtlinie scheiterten. Diese Hürde scheint nun genommen.

In dem italienischen Ort Seveso fand 1976 ein Chemieunfall mit dramatischen Folgen statt, weshalb es mittlerweile die recht schwammig formulierte Seveso-Richtlinie der Europäischen Union gab, die recht verknappt besagt, dass es aus Sicherheitsgründen einen „angemessenen Abstand“ zwischen Chemiewerken und der umgrenzenden Wohnbebauung geben müsse. Und so versagte sich die Stadt nahe den Industrieparks zu bauen und auch die Betreiber der Chemiewerke hatten kein Interesse daran, sich in ihren Entwicklungen durch Wohnbaugebiete einengen zu lassen. Nun hat sich aber die Stadt mit den Betreibern der Industrieparks Höchst, Griesheim und Fechenheim darauf geeinigt, dass es künftig zwischen dem Zaun der Chemiewerke und neuer Bebauung einen 500 Meter großen Mindestabstand geben soll. Bestandsbauten sind davon nicht tangiert.

„Für bezahlbare Wohnungen und für eine starke Industrie muss Platz in Frankfurt sein“, sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Wir werden wie vereinbart unseren Anteil von mindestens 40 Prozent geförderten Wohnungen bei öffentlichen Wohnungsunternehmen und mindestens 30 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen beim Neubau durchsetzen. Auch für die Beschäftigten eine gute Nachricht. Zugleich legen wir mit der Vereinbarung ein Bekenntnis zur Industrie in Frankfurt ab, die nicht nur viele hochqualifizierte Arbeitsplätze, sondern auch einen erheblichen Teil der Gewerbesteuerzahlungen für unsere Stadt leistet. Wir haben das Potential für bis zu 3000 Wohnungen im Frankfurter Westen. Frankfurt baut bezahlbare Wohnungen!“

Die Einigung mit den drei Industrieparks sorge für Planungssicherheit auf beiden Seiten. Damit bleibe die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmen in den Industrieparks gewahrt, aber auch die Stadt können nun die wegen der Seveso III-Thematik ruhenden Bebauungsplanverfahren wiederaufnehmen, beispielsweise für die Parkstadt Unterliederbach oder für das ehemalige VGF-Gelände in Höchst. „Das ist auch ein klares Bekenntnis zum Industriestandort Frankfurt, einem der bedeutendsten Standorte der chemischen Industrie in Deutschland“, sagt Planungsdezernent Mike Josef.

„Die Industrieparks in Frankfurt sind seit mehr als 150 Jahren ein wichtiger Teil der Stadt, als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, aber auch als Impulsgeber für Innovationen und technologische Entwicklungen“, sagt Jürgen Vormann, Vorsitzender des Industrieausschusses der IHK Frankfurt und Vorsitzender der Geschäftsführung von Infraserv Höchst, der Betreibergesellschaft des Industrieparks Höchst. „Die Vereinbarung bietet eine gute Grundlage, einerseits Entwicklungsmöglichkeiten für die Standorte und die dort tätigen Unternehmen zu erhalten, aber bei künftigen Planungen auch die Einhaltung eines räumlichen Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig eine vertretbare städtebauliche Entwicklung im nachbarschaftlichen Umfeld der Frankfurter Chemiestandorte zu ermöglichen.“

Es ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung, die mit allen produzierenden Unternehmen der drei Standorte abgestimmt wurde, auch eine Signalwirkung für andere Chemie- und Industrieparks in Deutschland hat.

Die Stadt geht davon aus, dass bei größerer Entfernung keine schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind, wenn gefährliche Stoffe bei einem Störfall austreten sollten. Innerhalb der 500-Meter-Abstandszone wird die Stadt daher Schutzobjekte wie Wohnungen, Schulen, Altersheime oder Veranstaltungssäle für größere Gruppen von Menschen nicht mehr genehmigen. Außerhalb von 500 Metern und innerhalb des Achtungsabstandes von knapp über 1000 Metern können Bauleitplanungen für schutzbedürftige Nutzungen wie Wohnbaugebiete verfolgt werden. Die Industrieparks und die chemische Industrie werden nicht grundsätzlich dagegen vorgehen. In diesen Fällen müssen die Gefahren, die von Störfallbetrieben ausgehen, allerdings sorgfältig abgewogen und minimiert werden, beispielsweise durch Schutzauflagen, Alarmierungs- und Evakuierungssysteme. Die Unternehmen werden unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen darauf hinwirken, neue Störfallbetriebe so in den Industrieparks anzusiedeln, dass die hinausreichenden angemessenen Sicherheitsabstände soweit wie möglich begrenzt werden.
 
20. März 2018, 17.30 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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