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Leipziger Straße 38

Keine Überbelegung, keine Brandschutzverstöße

Nach dem Brand in der Leipziger Straße 38, konnte die Bauaufsicht weder Mängel beim Brandschutz noch Hinweise auf Überbelegung feststellen. Dafür wurde der Dachboden für eine Wohnnutzung gesperrt.
Das Mehrfamilienhaus Leipziger Straße 38, in dem es am 10. Januar gebrannt hat, haben die Behörden seit Juli 2013 im Blick. Wie das Wohnungsdezernat auf Anfrage mitteilt, hat das Amt für Wohnungswesen das Haus im vergangenen Jahr zwei Mal wegen Hinweisen des Sozialamts auf eine Überbelegung kontrolliert, aber keine Verstöße festgestellt.

Nach dem Brand in der Nacht zum 10. Januar, bei dem 16 Menschen verletzt wurden, prüfte die Bauaufsicht das Haus am 30. Januar erneut, konnte aber weder Verstöße gegen den Brandschutz noch gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz wegen Überbelegung erkennen. Allein der Dachboden wurde gesperrt, weil er wahrscheinlich zum Wohnen ausgebaut wurde, aber dem Amt zufolge nicht dazu geeignet ist. Allerdings: „Die Räume wiesen keine Nutzung auf“, so Mark Gellert, Sprecher des Wohnungsdezernats.

In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Januar spricht Feuerwehrchef Reinhard Ries von einer „skrupellosen Ausnutzung des Wohnraumes“. Daraufhin startete ein Bekannter des Vermieters Yener Aras eine Plakataktion auf der Leipziger Straße, die sich gegen einen angeblichen „Rufmord“ zu wehren versuchte. Nach seinen Informationen will Aras eine Gegendarstellung von der FAZ fordern, bislang sind aber juristische Schritte gegen die Zeitung ausgeblieben.

Das Haus Leipziger Straße gehört dem Immobilienunternehmer Heinrich Gaumer, eine Wohnung wird von Yener Aras vermietet, der auch in anderen Gaumer-Bauten als Vermieter tätig ist. Aras ist bereits wegen mehreren Verstößen aufgefallen. Im Hinterhof der Leipziger Straße 68 waren Gebäude illegal errichtet und illegal bewohnt gewesen. Die Bauaufsicht sperrte sie daraufhin, seitdem stehen sie leer. Derzeit prüft das Amt für Wohnungswesen auch das Hauptgebäude ob "Handlungsbedarf wegen Überbelegung besteht", so Gellert. Im Dachgeschoss der Münchener Straße 55 fanden die Behörden im Oktober 2012 eine überbelegte Wohnung. Gegen den Vermieter Aras wurden im vergangenen Jahr mehrere Bußgeldbescheide mit Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.000 Euro ausgestellt. Aras legte dagegen Widerspruch ein. In einigen Wochen soll der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
 
14. Februar 2014, 10.00 Uhr
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