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Foto: Stadt Frankfurt/Alexander Paul Englert
Foto: Stadt Frankfurt/Alexander Paul Englert

Angst vor Luxussanierung im Nordend

Jan Schneider: „Der Schutz der Mieter ist uns ein wichtiges Anliegen“

Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Hebelstraße geht die Angst vor Luxussanierungen um. Sie werfen Jan Schneider (CDU) vor, von dem Vorkaufsrecht kein Gebrauch zu machen. Jetzt äußert sich der Sprecher des Baudezernenten zu den Vorwürfen.
Anlässlich der heutigen Wiederwahl des Bau- und Immobiliendezernenten Jan Schneider will die Initiative „Mieter bleiben", die sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern der Hebelstraße 23 zusammensetzt, heute ab 14 Uhr auf dem Paulsplatz protestieren. Die Glaubwürdigkeit von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und Stadtrat Mike Josef (SPD) sei ernsthaft beschädigt, sagt Andreas Guhl von der Bürgerinitiative. „Sollte Jan Schneider mit den Stimmen der SPD-Stadtverordneten wiedergewählt werden, dann ist die Glaubwürdigkeit zerstört! Wir sagen: Wer Schneider zum Stadtrat wiederwählt, ist verantwortlich für zwei weitere Jahre Politik im Dienste der Spekulation.“

Jetzt hat sich Günter Murr, Sprecher von Jan Schneider, zu den Vorwürfen geäußert. In dem Fall der Hebelstraße 23 gebe es bereits einen neuen Eigentümer, mit dem eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen worden sei. Das hieße, dass der neue Eigentümer sich dazu verpflichtet habe, die Mietwohnungen zehn Jahre lang nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln und sie auch nicht über einen längeren Zeitraum leer stehen zu lassen. Damit sei ein wesentlicher Punkt der Milieuschutzsatzung erfüllt, sagt Murr. Rechtlich gesehen sei es außerdem so, dass der Erwerber einen Anspruch auf solch eine Abwendungsvereinbarung habe, um damit die Ausübung eines Vorkaufsrechts abzuwenden. „Wenn der Erwerber sich dazu verpflichtet, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, hat die Stadt auch keine Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben“, erklärt Murr.

Vergangene Woche habe es ein Gespräch zwischen Schneider und Vertreterinnen und Vertretern der Initiative gegeben, in denen genau dies erläutert wurde. „Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist uns ein wichtiges Anliegen“, betonte Schneider in dem Gespräch. Viele seien verunsichert und fürchteten negative Veränderungen, weshalb er unter der Beteiligung des Dezernats für Planen und Wohnen sorgfältig prüfe, ob die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen. „Ein Eingriff in das Eigentumsrecht, der für die Beteiligten immer auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen hat, könne aber nur das äußerste Mittel sein“, so Schneider.
 
23. Mai 2019, 11.38 Uhr
Elena Zompi
 
 
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