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Foto: Pexels
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Verkehrsdezernent Oesterling zuversichtlich

E-Roller als Alternative im Stadtverkehr?

E-Roller werden bald für den Straßenverkehr zugelassen. Am 17. Mai hat der Bundesrat der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugestimmt, im Juni soll die Verordnung in Kraft treten. Am Dienstag äußerte sich Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) dazu.
Sie sind klein, handlich und schnell. Auf kurzen Distanzen können E-Roller eine attraktive Alternative zum Autoverkehr, zum Gang zu Fuß oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln darstellen. Im Straßenverkehr sollen E-Roller laut der neuen Verordnung ganz ähnlich gehandhabt werden wie Fahrräder: Sie müssen mit Bremsen, Licht und Klingel ausgestattet sein. Fahrerinnen und Fahrer von elektrischen Rollern, die mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zugelassen werden, sind verpflichtet, Radwege zu nutzen und, falls es keine gibt, auf die Straße auszuweichen. Eine Unterteilung zwischen schnelleren und langsameren Rollern soll es nicht geben. Die Kommunen dürfen jedoch Ausnahmen für vereinzelte Bürgersteignutzungen mit E-Rollern festlegen. Aktuell beabsichtigt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling aber nicht, von diesem Recht in Frankfurt Gebrauch zu machen. Auf Probleme könne man bei Bedarf durch das Anbringen von Schildern reagieren.

Ende des vergangenen Monats hatte sich Oesterling noch sehr kritisch gegenüber der Zulassung von E-Rollern geäußert und auf das Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmern auf den engen Verkehrsflächen Frankfurts verwiesen: „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, hatte Oesterling Andreas Scheuer (CSU) kritisiert. Am Dienstag begrüßte er nun die Zulassung von E-Rollern als Ergänzung im Mobilitätsmix. Seine Prognose: Zu Beginn werde es vielleicht unübersichtlich, aber mit der Zeit werde sich die Situation normalisieren. Neue Radwege wolle man, um die E-Roller-Nutzung zu berücksichtigen, breiter anlegen. In den Radwegebau werde man in Zukunft folglich mehr investieren, eine Erneuerung bereits vorhandener Radwege sei jedoch nicht geplant.

Mitnahme von E-Rollern in den öffentlichen Verkehrsmitteln

Attraktiv scheint auch die Möglichkeit, die Nutzung von E-Rollern mit weiteren Transportmitteln zu kombinieren, also etwa weite Strecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen und den restlichen Weg mit dem E-Roller zurückzulegen. Auf die Mitnahme von E-Rollern in den öffentlichen Verkehrsmitteln hat die Stadt jedoch keinen Einfluss, weshalb Oesterling zu der Mitnahme von E-Rollern im öffentlichen Nahverkehr keine verbindliche Auskunft geben könne. Der Regelungsbedarf liegt hier bei den Verkehrsunternehmen. Folglich müssen diese auch über eventuelle Kosten einer Mitnahme entscheiden. Rechtlich gesehen ist der Roller eine Sache und kein Fahrrad und würde somit nicht unter die Mitnahmebedingungen von Fahrrädern fallen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt den Verkehrsunternehmen allerdings, die Satzungen anzugleichen und die E-Roller wie Fahrräder zu behandeln. Dies würde bedeuten, dass die Roller nur wenn sie zusammengeklappt sind – genauso wie ein zusammengeklapptes Rad – als Gepäckstück kostenfrei mitbefördert werden dürften. Ansonsten müsste man für die Beförderung eines E-Rollers zahlen. Die Gefahr eines gesteigerten Platzproblems in den öffentlichen Verkehrsmitteln schätzt Oesterling eher gering ein. Zum einen seien die meisten Modelle zusammenklappbar und dadurch recht kompakt. Zum anderen gelte weiterhin die Generalklausel, welche besagt, dass Rollstühle und Kinderwägen stets Vorrang gegenüber Fahrrädern – und wohlmöglich bald auch E-Rollern – haben.

E-Roller-Verleihsysteme in Frankfurt

Neun verschiedene Unternehmen hätten bereits bei der Stadt angefragt, in Frankfurt E-Roller zum Verleih anzubieten. Von diesen, schätzt Oesterling, werden etwa fünf auch ein Angebot in Frankfurt stellen, und das wohl sobald die Verordnung in Kraft tritt. In der Anfangsphase würden die Anbieter laut Oesterling zwischen 200 und 500 Roller in der Stadt platzieren. Später würden einige Unternehmen ihr Angebot bis maximal 3000 Roller erweitern wollen. „Wenn alle wirklich werden lassen, was sie ankündigen, haben wir bald fünf- bis zehntausend Roller in der Stadt stehen“, hatte Oesterling im April noch verlauten lassen. Nun sieht er die Situation weitaus weniger dramatisch. Vielmehr erwartet er eine Entwicklung ähnlich, wie es sich bei der Etablierung der Fahrradverleihsysteme in Frankfurt ereignet hatte. Keineswegs sei die Stadt damals von einem Tag auf den anderen mit Fahrrädern überflutet worden. „Es war ein gemäßigter Auftritt, aber es war natürlich neu.“ Mittlerweile habe der Markt geregelt, dass auch das Überangebot aus Frankfurt verschwunden sei. Drei der Verleihunternehmen sind in Frankfurt noch zu finden. Dieses Angebot, so der Verkehrsdezernent, sei übersichtlich und unproblematisch.

Dennoch hat Oesterling, um Konflikten vorzubeugen, ein Merkblatt mit Wünschen an die Anbieter aufgesetzt. Hierin ist unter anderem festgehalten, dass maximal zehn E-Scooter zeitgleich an einem Standort stehen sollen und dass ein Abstellen am Mainufer nicht gestattet sein soll. Generell benötigen Fahrradverleihsysteme jedoch keine Genehmigung von der Stadt. So bleibt abzuwarten, welche genauen Auswirkungen das Aufkommen der E-Roller auf den Frankfurter Stadtverkehr haben wird.
 
22. Mai 2019, 13.14 Uhr
Julia Heßler
 
 
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