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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Umweltministerin Hinz stellt zweites Ultimatum

Drohen nun doch Dieselfahrverbote?

In einem erneuten Schreiben wirft die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) der Stadt Frankfurt mangelnde Bereitschaft zur Luftreinhaltung vor. Hinz sehe demnach die Vermeidung des Fahrverbots bedroht.
Im vergangenen Mai hatte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) die Stadt dazu aufgefordert, die Pläne zur Luftreinhaltung bis Ende Juni vorzulegen. Mit den Plänen soll ein Dieselfahrverbot vermieden werden. In dem Schreiben warf Hinz der Stadt vor, dass keine der vorgesehenen Maßnahmen durch einen Magistrats- oder Stadtverordnetenbeschluss abgesichert wurden. Außerdem war von „geringem Fortschritt“ die Rede. Die Stadt hatte daraufhin dem hessischen Umweltministerium neue Maßnahmevorschläge vorgelegt. Unter anderem hatte die Stadt darin angegeben, die Parkgebühren erhöht zu haben und neue Busspuren, unter anderem auf der Zeppelinallee, der Kurt-Schumacher-Straße und der Friedberger Landstraße, geplant zu haben.

In einem erneuten Schreiben vom 10. Juli, das dem JOURNAL FRANKFURT vorliegt, bezieht sich die Umweltministerin auf die Maßnahmevorschläge zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung der Stadt vom 2. Juli. Nach Prüfung der Maßnahmen zeige sich, dass sie „bei weitem nicht ausreichen werden, um kurzfristig den Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid in Frankfurt am Main flächendeckend einhalten zu können“, schreibt Hinz. Die zuletzt vorgelegte Maßnahmenplanung sehe lediglich die Nachrüstung von 25 Diesel-Bussen und die „provisorische“ Einrichtung eines Radfahrstreifens in der Konrad-Adenauer-/Kurt-Schumacher-Straße vor, die noch im Jahr 2019 umgesetzt werden sollen. Alle weiteren Maßnahmen seien lediglich Prüfaufträge oder müssen noch geprüft werden und seien frühestens im Jahr 2021 wirksam. Darüber hinaus beschränke sich ihre Wirksamkeit auf nur einige der von gemessenen oder berechneten Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitten.

Auf die Notwendigkeit zusätzlicher und kurzfristig wirksamer Maßnahmen habe das Ministerium mehrfach hingewiesen, betont Hinz. Zwar sei die Schadstoffkonzentration an der Friedberger Landstraße in diesem Jahr deutlich gesunken, dies treffe jedoch nicht auf andere Messstandorte zu. So wurden an den Standorten Am Erlenbruch, Börneplatz oder Pforzheimer Straße im Zeitraum von Januar bis Mai dieses Jahres erneut anhaltend hohe Schadstoffkonzentrationen gemessen. Hinz will in einem Berufungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die drohenden Diesel-Fahrverbote in Frankfurt abwenden. Nun fürchte sie das Scheitern dieses Vorhabens, „weil die Stadt bislang offensichtlich nicht bereit ist, die erforderlichen Anstrengungen zur Vermeidung von Fahrverboten zu unternehmen“.

Hinz stellt der Stadt daher erneut ein Ultimatum. Bis Ende August soll die Stadt für alle, von möglichen Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitte, zusätzliche und kurzfristig wirksame Maßnahmen nachmelden. Dadurch solle das Verfahren nicht nur zu einem guten Abschluss gelangen, sondern auch der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner verbessert werden, heißt es in dem Schreiben.

Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) sagte, der
Luftreinhalteplan des Landes Hessen stamme aus dem Jahre 2011, die für Verkehr und Luftreinhaltung zuständigen Landesminister hätten ihre Ämter aber bereits zu Beginn des Jahres 2014 angetreten. Von daher sei mehr als fünf Jahre Zeit gewesen, den Luftreinhalteplan des Landes fortzuschreiben. Die EU-Grenzwerte für Stickoxid seien schon 2014 bekannt gewesen. Oesterling wies darauf hin, dass es der Luftreinhalteplan des Landes sei, gegen den sich die Klage der DUH und das Urteil in der ersten Instanz richte.
 
12. Juli 2019, 12.33 Uhr
Elena Zompi
 
 
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