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Schreiben Oesterlings an Hinz
Fahrverbote in Frankfurt immer wahrscheinlicher
Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) sieht laut einem Schreiben an Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), das der Frankfurter Rundschau vorliegt, keine Chance, die Umweltauflagen zu erfüllen.
Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) hatte der Stadt Frankfurt ein Ultimatum bis zum 31. August gestellt. Bis dahin sollte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu präsentieren, um Fahrverbote in der Frankfurter Innenstadt noch zu vermeiden.
Aus einem Brief von Oesterling an Hinz, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, geht nun hervor, dass der Verkehrsdezernent offenbar keine Chance sieht, die Umweltauflagen zu erfüllen. Fahrverbote in Frankfurts Innenstadt werden demnach immer wahrscheinlicher. In dem Brief erklärt der SPD-Politiker, dass die Stickstoffoxid-Belastungen rückgängig sind. „Wegen der hohen Ausgangswerte wahrscheinlich“ bleibe jedoch, dass es zu Grenzwertüberschreitungen „in einzelnen Streckenabschnitten kommen wird“. Laut der Frankfurter Rundschau macht Oesterling in dem Schreiben auch das Land verantwortlich. Da der Stadt die Prognose-Berechnungen für das Jahr 2020 fehlten, könne man aktuell keine Strategien entwickeln. Die Prognosen müsse das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erst noch liefern.
Die Stadt hatte zur Verbesserung der Luftreinhaltung unter anderem mit dem Ausbau von Radwegen, der Erhöhung von Parkgebühren und neuen Busspuren argumentiert. Michael Boddenberg, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Hessen, sieht darin einen Anfang, „Doch das wichtigste Kriterium erfüllt die Stadt Frankfurt immer noch nicht: Sie hat nach wie vor kein schlüssiges Verkehrsmodell vorgelegt“. Ohne ein solches Modell könne nicht berechnet werden, wie sich die von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Verbesserung der Luftreinhaltung konkret auswirke.
Entscheidung fällt im Dezember
Im Dezember wird der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einer mündlichen Verhandlung über ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Frankfurt entscheiden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Klage gegen Frankfurt und 34 weitere Städte wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzen eingereicht. Im Fall Frankfurt ist der Beklagte jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist.
Aus einem Brief von Oesterling an Hinz, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, geht nun hervor, dass der Verkehrsdezernent offenbar keine Chance sieht, die Umweltauflagen zu erfüllen. Fahrverbote in Frankfurts Innenstadt werden demnach immer wahrscheinlicher. In dem Brief erklärt der SPD-Politiker, dass die Stickstoffoxid-Belastungen rückgängig sind. „Wegen der hohen Ausgangswerte wahrscheinlich“ bleibe jedoch, dass es zu Grenzwertüberschreitungen „in einzelnen Streckenabschnitten kommen wird“. Laut der Frankfurter Rundschau macht Oesterling in dem Schreiben auch das Land verantwortlich. Da der Stadt die Prognose-Berechnungen für das Jahr 2020 fehlten, könne man aktuell keine Strategien entwickeln. Die Prognosen müsse das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erst noch liefern.
Die Stadt hatte zur Verbesserung der Luftreinhaltung unter anderem mit dem Ausbau von Radwegen, der Erhöhung von Parkgebühren und neuen Busspuren argumentiert. Michael Boddenberg, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Hessen, sieht darin einen Anfang, „Doch das wichtigste Kriterium erfüllt die Stadt Frankfurt immer noch nicht: Sie hat nach wie vor kein schlüssiges Verkehrsmodell vorgelegt“. Ohne ein solches Modell könne nicht berechnet werden, wie sich die von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Verbesserung der Luftreinhaltung konkret auswirke.
Entscheidung fällt im Dezember
Im Dezember wird der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einer mündlichen Verhandlung über ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Frankfurt entscheiden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Klage gegen Frankfurt und 34 weitere Städte wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzen eingereicht. Im Fall Frankfurt ist der Beklagte jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist.
5. September 2019, 12.23 Uhr
hes
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