Verkehr
Landgericht Frankfurt untersagt Vermittlungsdienst

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Uber kurz vor dem Aus
Das kalifornische Unternehmen Uber darf seinen Fahrservice nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt verbot die Handy-App, die Verträge zwischen Kunde und Fahrer herstellt. Der Verbund Taxi Deutschland erhält Recht.
Das Landgericht Frankfurt hat das Startup-Unternehmen Uber aus Kalifornien in ganz Deutschland verboten. Es untersagt dem App-Betreiber in seinem Urteil, künftig Personenfahrten zu vermitteln. Grund dafür sei, dass das Unternehmen vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt anbiete und einen Anteil des vereinbarten Tarifs verlange. Über eine Smartphone-App hatte das Unternehmen einen Kontakt zwischen seinen Fahrern und den Kunden hergestellt.
Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland. Dieser sah das Taxi-Geschäft durch die Uber-Vermittlungs-App gefährdet. Das Urteil bedeute laut Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, Rechtssicherheit. 255.000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler blieben in Deutschland erhalten, gesetzlich abgesichert und würden nicht durch unqualifizierte Uber-Gelegenheitsjobber ersetzt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ubers Anwälte könnten Berufung einlegen, da in ihren Augen jeder selbst entscheiden könne, ob und was er für die Vermittlung durch die App und die Beförderung zahlen wolle.
Auch in Berlin, München, Hamburg und Düsseldorf gibt es den Fahrdienst. In allen Städten wird gerichtlich oder behördlich gegen das Unternehmen vorgegangen.
Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland. Dieser sah das Taxi-Geschäft durch die Uber-Vermittlungs-App gefährdet. Das Urteil bedeute laut Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, Rechtssicherheit. 255.000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler blieben in Deutschland erhalten, gesetzlich abgesichert und würden nicht durch unqualifizierte Uber-Gelegenheitsjobber ersetzt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ubers Anwälte könnten Berufung einlegen, da in ihren Augen jeder selbst entscheiden könne, ob und was er für die Vermittlung durch die App und die Beförderung zahlen wolle.
Auch in Berlin, München, Hamburg und Düsseldorf gibt es den Fahrdienst. In allen Städten wird gerichtlich oder behördlich gegen das Unternehmen vorgegangen.
18. März 2015, 17.50 Uhr
Nina Pfeifer
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