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Wegen unsportlichem Verhalten von Fans
75.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Wieder einmal muss die Frankfurter Eintracht für das Verhalten ihrer Anhänger zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte die SGE zu einer Zahlung von 75.000 Euro.
Mit der Strafe wird das Verhalten von Eintracht-Anhängern in sechs Fällen geahndet, das gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag bekannt. Betroffen sind Vorkommnisse bei Spielen in der Bundesliga und im DFB-Pokal zwischen September und Dezember 2017. Das Sportgericht des DFB spricht von überwiegenden pyrotechnischen Vorfällen.
Von der Gesamtsumme von 75.000 Euro kann die Eintracht ein Drittel des Geldes für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Von der Gesamtsumme von 75.000 Euro kann die Eintracht ein Drittel des Geldes für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
22. Januar 2018, 15.16 Uhr
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Die Eintracht Frauen mühten sich redlich, aber bis zur Pause hatten sie noch kein Tor erzielt. Das 1:0 durch Nicole Anyomi in der 50. Minute brachte die SGE dann doch auf die Siegerstraße.
Text: Detlef Kinsler / Foto: Detlef Kinsler
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