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Foto: Unsplash/Anastasiia Oostapovych
Foto: Unsplash/Anastasiia Oostapovych

Weniger Präsenzunterricht

Hessen genehmigt digitalen Distanzunterricht

Nach den Herbstferien dürfen Hessens Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse auch zu Hause unterrichtet werden. Damit reagiert das Kultusministerium auf die Forderungen von Elternverbänden. Das Pandemie-Geschehen soll so eingedämmt und der Unterricht weiterentwickelt werden.
Lange Zeit hatte das Hessische Kultusministerium an seinen Plänen festgehalten, dass die Schülerinnen und Schüler trotz Corona-Pandemie möglichst den kompletten Unterricht als Präsenzunterricht erhalten sollten. Nun ruderte man jedoch zurück: Nach den Herbstferien dürfen Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse auch über digitale Angebote unterrichtet werden. Das teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Freitag mit.

„So vielfältig die Herausforderungen seit Ausbruch der Pandemie waren und sind, konnten viele Schulen doch immer wieder positive Erfahrungen mit digitalen Lernangeboten sammeln und die Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung des Unterrichts schaffen“, so Lorz. Man wolle auf die Forderungen der „digitalen Vorreiterschulen“ reagieren, die inzwischen gute Lern- und Unterrichtsangebote entwickelt hätten und diese nun ergänzend zum Präsenzunterricht nutzen wollten. Auf dieser Grundlage habe man ein „neues, zukunftsweisendes Modell für einen digital-gestützten Distanzunterricht entwickelt.“

Konkret darf der Unterricht nun an beruflichen Schulen, in der Sekundarstufe 2 sowie in den Klassenstufen 8 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen durch digital-gestützten Unterricht ersetzt werden. Dabei gelte jedoch die Obergrenze von 25 Prozent der Unterrichtsstunden, bei der Berufsschule ist es die Hälfte aller Wocheneinheiten. Neben klassischen Videokonferenzsystemen sollen dann neuartige, teilweise vom Klassenverband und der Lehrkraft entkoppelte Unterrichtseinheiten eingesetzt werden. Mit deren Hilfe könnten die Schülerinnen und Schüler nicht nur eigenständig von zu Hause aus das Gelernte vertiefen, sondern dies auch in ihrem persönlichen Tempo durchführen.

Seitens des Kultusministeriums heißt es, das Angebot gelte zunächst für die Dauer der Corona-Pandemie und gelte nur für jene Schulen, die auch über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen. Darüber hinaus teilte der Kultusminister mit, dass der Distanzunterricht nur auf freiwilliger Basis eingerichtet werde. Dafür benötige es die Zustimmung der schulischen Gremien und des Schulträgers.
 
12. Oktober 2020, 08.04 Uhr
sie
 
 
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