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Foto: DBT/ Stella von Saldern
Foto: DBT/ Stella von Saldern

Ulli Nissen: Wie umgehen mit Prostitution?

"Moralische Zeigefinger haben in dieser Debatte nichts zu suchen!"

In ihrem Gastbeitrag spricht die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen über das neue Schutzgesetz für Prostituierte, das am 1. Juli in Kraft treten wird.
Die Frage, wie wir mit Prostitution umgehen sollen, wird leider allzu oft mit dem moralischen Zeigefinger geführt. Es geht jedoch nicht um Moral. Es geht um klare Regeln für die legale Prostitution und es geht darum, dass wir Zwangsprostitution und Menschenhandel wirksam bekämpfen. Beides darf aber nicht vermischt werden, deshalb haben wir im Deutschen Bundestag im Juli 2016 zwei voneinander unabhängige Gesetze verabschiedet.

Mit dem ersten Gesetz, schützen wir Frauen und Kinder besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution. Seit Oktober 2016 macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird. Und auch Freier machen sich strafbar, wenn sie die Dienste einer erkennbaren Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Ich finde, dieses Gesetz war dringend notwendig, um etwas gegen die Ausbeutung von vielen Frauen und Kindern aus aller Welt zu tun.

Zum anderen haben wir das Prostitutionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt erst am 1. Juli 2017 in Kraft. Es schafft klare Regeln für legale Prostitution in Deutschland. Es führt eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten ein. Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten. Die Betreiber müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben dürfen.

Leider liegt ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Zukünftig müssen sich Prostituierte anmelden und ein Mal im Jahr beraten lassen. Unter 21-Jährige müssen sich halbjährlich beraten lassen. Hier lässt der Mief der 50er Jahre grüßen, wo Meldepflicht und Zwangsuntersuchungen als Instrumente der moralischen Unterdrückung und gesellschaftlichen Diffamierung angewandt worden sind. Die SPD hätte sich gewünscht, dass es ohne Meldepflicht und Zwang geht. Hier ist die Union aber hart geblieben.

Wie wirksam das Gesetz sein wird, bleibt abzuwarten. Es darf jedoch auf gar keinen Fall dazu benutzt werden, um Prostituierte gesellschaftlich zu diffamieren. Frauen haben einen freien Willen und sind frei darin, den Beruf zu wählen, den sie wollen. Moralische Zeigefinger haben in dieser Debatte nichts zu suchen!

Der Zwischenruf erscheint alle zwei Wochen in der Printausgabe des JOURNAL FRANKFURT und online. Diskutieren Sie mit!
 
18. April 2017, 15.08 Uhr
Ulli Nissen
 
 
Fotogalerie:
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