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Neuer Landesbeschluss
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe wird honoriert
Eine zeitlich begrenzte Erweiterung der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung erlaubt es Ehrenamtlichen nun, sich Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Corona-Pandemie finanziell honorieren zu lassen.
Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie plant das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eine Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung zu verabschieden. Diese erlaubt es ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Nachbarschaftsdienst, sich ihre Dienstleistungen unter Vorlage der Abrechnungen bei der Pflegekasse honorieren zu lassen. Zu diesen sogenannten Dienstleistungen bis zur Haustür zählen unter anderem der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, die Anlieferung von Speisen oder die Übernahme von Boten- und Behördengängen.
Diese zusätzlichen Hilfestellungen können bis zum Ende des Jahres sowohl von anerkannten Anbieterinnen und Anbietern von Pflegedienstleistungen als auch von ehrenamtlichen Personen in der Nachbarschaftshilfe bei den Pflegekassen abgerechnet werden. Laut der Verordnung genügt hierzu die Vorlage der Abrechnungen bei der Kasse, welche automatisch als anerkannt gilt. Mit diesem Verordnungszusatz wolle man sicherstellen, dass Pflegebedürftige auch während der Corona-Pandemie adäquate Unterstützungen im Alltag erhielten und der Einsatz von Nachbarinnen und Nachbarn gefördert werde, teilte der hessische Minister für Soziales und Integration Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) mit.
Dabei sei allerdings zu beachten, dass die ehrenamtliche Person nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben dürfe. Weiterhin sei besonders auf den Schutz vor Infektion und Gesundheitsgefahren zu achten und die geeigneten Hygienemaßnahmen auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu gewährleisten.
Diese zusätzlichen Hilfestellungen können bis zum Ende des Jahres sowohl von anerkannten Anbieterinnen und Anbietern von Pflegedienstleistungen als auch von ehrenamtlichen Personen in der Nachbarschaftshilfe bei den Pflegekassen abgerechnet werden. Laut der Verordnung genügt hierzu die Vorlage der Abrechnungen bei der Kasse, welche automatisch als anerkannt gilt. Mit diesem Verordnungszusatz wolle man sicherstellen, dass Pflegebedürftige auch während der Corona-Pandemie adäquate Unterstützungen im Alltag erhielten und der Einsatz von Nachbarinnen und Nachbarn gefördert werde, teilte der hessische Minister für Soziales und Integration Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) mit.
Dabei sei allerdings zu beachten, dass die ehrenamtliche Person nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben dürfe. Weiterhin sei besonders auf den Schutz vor Infektion und Gesundheitsgefahren zu achten und die geeigneten Hygienemaßnahmen auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu gewährleisten.
27. Juli 2020, 13.33 Uhr
David Hanfgarn
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