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Missbrauch-Skandal
Führungsspitze ade
Die Odenwaldschule in Heppenheim hat keine Führungsspitze mehr: Die Vorstandsvorsitzenden Johannes von Dohnanyi und Michael Frenzel sind von ihrem Amt zurückgetretenen. Schuld hat nur das liebe Geld.
Schon wieder macht die durch Missbrauchsfälle bekanntgewordene Odenwaldschule in Heppenheim Schlagzeilen: Der Vorstandsvorsitzende Michael Frenzel und Sprecher Johannes von Dohnanyi sind überraschend zurückgetreten – nach nur einem halben Jahr im Amt. Grund: Sie stritten sich mit dem Rest des siebenköpfigen Vorstands ums liebe Geld. In der Diskussion um die Entschädigungszahlungen für die Missbrauchsopfer konnte keine Einigung gefunden werden. Von Dohnanyi und Frenzel waren für eine schnelle Entschädigungszahlung, um das Leid der Missbrauchsopfer anzuerkennen. Dies sei die einzige Voraussetzung, um dem Elite-Internat einen Neuanfang zu ermöglichen. Und deshalb sollte noch in diesem Jahr ein sechsstelliger Betrag zur Entschädigung bereitgestellt werden. Doch der Rest des siebenköpfigen Vorstands stimmte dagegen. Die finanzielle Lage der Odenwaldschule würde dies nicht zulassen.
Ein von ehemaligen Schülern gegründeter Opferverein namens „Glasbrechen“ hatte im September die angekündigten Entschädigungszahlen von rund 100.000 Euro akzeptiert. Die Zahlungen seien ein Schuldgeständnis der Schule, die Anfang März mit einem Missbrauch-Skandal in die Schlagzeilen geriet. Von 1966 bis in die neunziger Jahre sollen rund 125 Schüler von Lehrern sexuell missbraucht worden seien. Doch die Täter können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden – die Taten sind verjährt.
Ein von ehemaligen Schülern gegründeter Opferverein namens „Glasbrechen“ hatte im September die angekündigten Entschädigungszahlen von rund 100.000 Euro akzeptiert. Die Zahlungen seien ein Schuldgeständnis der Schule, die Anfang März mit einem Missbrauch-Skandal in die Schlagzeilen geriet. Von 1966 bis in die neunziger Jahre sollen rund 125 Schüler von Lehrern sexuell missbraucht worden seien. Doch die Täter können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden – die Taten sind verjährt.
29. November 2010, 11.08 Uhr
Temor Sitez
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