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Hessisches Justizministerium
Konsequenzen nach Korruptionsaffäre
Als Reaktion auf die Korruptionsaffäre bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Künftig soll in allen Staatsanwaltschaften ein Vier-Augen-Prinzip herrschen.
Nach dem Bekanntwerden einer mutmaßlichen Korruptionsaffäre bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft vor zwei Wochen soll die Einheit, in der der beschuldigte Oberstaatsanwalt leitend tätig war, nun aufgelöst werden. Zusätzlich soll künftig ein Vier-Augen-Prinzip in sämtlichen Staatsanwaltschaften gelten. Das teilte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag bei einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Hessischen Landtag mit. Die beiden Maßnahmen sind Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den Kühne-Hörmann vorstellte.
„Es handelt sich um Vorgänge, die mich – auch in Ansehung der zu beachtenden Unschuldsvermutung – entsetzt und fassungslos gemacht haben“, so die Justizministerin. Der Beschuldigte sei in seiner Funktion in besonderem Maße der Integrität und der sachlichen Korrektheit verpflichtet gewesen, stattdessen habe er „sozusagen die ‚Seiten gewechselt‘“.
Der Angeklagte 53-Jährige Oberstaatsanwalt Alexander B. soll nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jahrelang Bestechungsgelder kassiert haben und in eine Korruptionsaffäre verwickelt gewesen sein. Bereits 2005 soll der Oberstaatsanwalt einen Schulfreund zur Gründung und Leitung einer Gesellschaft gebracht haben, die Gutachten in medizinstrafrechtlichen Fällen erstellt. Das Unternehmen habe daraufhin zahlreiche Aufträge von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, genauer dem beschuldigten Beamten, erhalten. Ein Teil der Erlöse soll dabei auch an den Angeklagten geflossen sein: Allein in dem Zeitraum zwischen 2015 und 2020 sollen so 240 000 Euro an B. übertragen worden sein. Sowohl Alexander B. als auch der beschuldigte Unternehmer sitzen derweil in Untersuchungshaft.
Trotz des Skandals stehe sie weiterhin uneingeschränkt hinter den Bediensteten der Hessischen Justiz, so Kühne-Hörmann. Denn gerade dieser Fall, bei dem die Beamtinnen und Beamten verdeckt ermittelt und so Missstände innerhalb der eigenen Reihen aufgedeckt hätten, zeige die Unabhängigkeit der Bediensteten. „Ein Generalverdacht gegen alle verbietet sich daher“, so die Justizministerin am Donnerstag. Nichtsdestotrotz sollen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption eingeleitet werden.
Die Zahlungen an das Unternehmen sollen laut Justizministerium bereits eingestellt und bestehende Buchungen storniert worden sein. Darüber hinaus soll die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht, in der B. tätig war, sobald wie möglich geschlossen werden. Die ersten Maßnahmen dafür seien bereits getroffen, eine Arbeitsgruppe soll nun erarbeiten, wie die Behörde künftig in diesem Bereich arbeiten soll. In einem weiteren Punkt sollen durch die Gründung einer sogenannten „Stabsstelle Innenrevision“ im Justizministerium Kontrollmechanismen zentralisiert werden, darüber hinaus sollen im Rahmen der Korruptionsrichtlinien gefährdete Bereiche identifiziert werden.
„Es handelt sich um Vorgänge, die mich – auch in Ansehung der zu beachtenden Unschuldsvermutung – entsetzt und fassungslos gemacht haben“, so die Justizministerin. Der Beschuldigte sei in seiner Funktion in besonderem Maße der Integrität und der sachlichen Korrektheit verpflichtet gewesen, stattdessen habe er „sozusagen die ‚Seiten gewechselt‘“.
Der Angeklagte 53-Jährige Oberstaatsanwalt Alexander B. soll nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jahrelang Bestechungsgelder kassiert haben und in eine Korruptionsaffäre verwickelt gewesen sein. Bereits 2005 soll der Oberstaatsanwalt einen Schulfreund zur Gründung und Leitung einer Gesellschaft gebracht haben, die Gutachten in medizinstrafrechtlichen Fällen erstellt. Das Unternehmen habe daraufhin zahlreiche Aufträge von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, genauer dem beschuldigten Beamten, erhalten. Ein Teil der Erlöse soll dabei auch an den Angeklagten geflossen sein: Allein in dem Zeitraum zwischen 2015 und 2020 sollen so 240 000 Euro an B. übertragen worden sein. Sowohl Alexander B. als auch der beschuldigte Unternehmer sitzen derweil in Untersuchungshaft.
Trotz des Skandals stehe sie weiterhin uneingeschränkt hinter den Bediensteten der Hessischen Justiz, so Kühne-Hörmann. Denn gerade dieser Fall, bei dem die Beamtinnen und Beamten verdeckt ermittelt und so Missstände innerhalb der eigenen Reihen aufgedeckt hätten, zeige die Unabhängigkeit der Bediensteten. „Ein Generalverdacht gegen alle verbietet sich daher“, so die Justizministerin am Donnerstag. Nichtsdestotrotz sollen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption eingeleitet werden.
Die Zahlungen an das Unternehmen sollen laut Justizministerium bereits eingestellt und bestehende Buchungen storniert worden sein. Darüber hinaus soll die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht, in der B. tätig war, sobald wie möglich geschlossen werden. Die ersten Maßnahmen dafür seien bereits getroffen, eine Arbeitsgruppe soll nun erarbeiten, wie die Behörde künftig in diesem Bereich arbeiten soll. In einem weiteren Punkt sollen durch die Gründung einer sogenannten „Stabsstelle Innenrevision“ im Justizministerium Kontrollmechanismen zentralisiert werden, darüber hinaus sollen im Rahmen der Korruptionsrichtlinien gefährdete Bereiche identifiziert werden.
7. August 2020, 12.10 Uhr
sie
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