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Frankfurter unter Terrorverdacht

FH-Student Haddid N. ist frei

Ein Frankfurter Student wurde von US-Truppen in Afghanistan festgenommen. Terrorverdacht, so die Begründung. Auslöser war wohl ein Versehen, mittlerweile ist Haddid N. auf der Rückreise nach Deutschland.
Der Fall Haddid N. sorgte in ganz Deutschland für Aufsehen – vor allem in Frankfurt. Denn hier studiert der 23-Jährige an der Fachhochschule Bauingenieurwesen. Am 8. Januar wurde er ins afghanische Militärgefängnis Bagram (Foto) verfrachtet, US-Streitkräfte hatten ihn zuvor im Haus seiner Eltern in Kabul festgenommen. Der Vorwurf: Er wäre ein Terrorist, der nach Afghanistan geflogen sei, um in den „Heiligen Krieg“ zu ziehen. Doch seine Schwester, eine Frankfurter Rechtsanwältin, streitet dies ab. Er habe lediglich seinen Vater in Kabul besuchen wollen. Für seine Freilassung hatten sich viele hundert seiner Kommilitonen an der FH, und zuletzt auch das Auswärtige Amt eingesetzt. Nach der Freilassung sagte Außenminister Guido Westerwelle (FDP): "Ich bin erleichtert über die Lösung des Falls und danke der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton für ihr Engagement."

Zugrunde liegt wohl ein Versehen der Sicherheitsbehörden. Denn gegen Haddid N. wurde bereits zwei Mal ermittelt - jeweils wurden die Vorwürfe fallengelassen. Vor zwei Jahren ermittelte die Frankfurter Staatsanwaltschaft, weil sie Hinweisen nachging, er wolle in seiner Heimat in den Heiligen Krieg ziehen. Doch Kontakte zu Terroristen konnten ihm nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde eingestellt. Im Sommer 2010 geriet er erneut ins Visier der Staatsanwaltschaft. Er wurde beschuldigt, Hasspredigten in einer Frankfurter Gemeinde gehalten zu haben. Doch auch diese Hinweise konnten nicht belegt werden. Gleichwohl blieben die Vorwürfe aktenkundig, bei der Polizei wurde er weiterhin als "mutmaßlicher Kämpfer" geführt.

Diese Information ist allem Anschein nach den US-amerikanischen Behörden überliefert worden. Hermann Schaus, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken im hessischen Landtag, will denn auch wissen, "ob gegebenfalls hessische Stellen mit der Weitergabe unzutreffender Informationen eine Mitverantwortung für die Verschleppung des Studenten haben."
 
30. Januar 2011, 22.20 Uhr
red
 
 
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