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Energiepreispauschale

Studierende können ab heute 200 Euro beantragen

Eigentlich sollte die Unterstützung vom Staat bereits im Dezember fließen, doch Streitereien haben die Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale für Studierende und Fachhochschüler verzögert.
Angekündigt waren die 200 Euro bereits für Dezember - dreieinhalb Monate später setzt die Ampelregierung im Bund ihre Pläne nun in die Tat um. Ab diesem Mittwoch können etwa 3,5 Millionen Studierende und Fachhochschüler die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Bund und Länder haben hierfür extra die Antragsplattform „Einmalzahlung200.de“ eingerichtet. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.

In den vergangenen Wochen war die Antragsplattform in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden - nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erfolgreich. Mehr als 12.000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, hatte die FDP-Politikerin Medien mitgeteilt. Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.

200 Euro Energiepreispauschale: 3,5 Millionen können Antrag stellen

Anspruch auf das Geld haben all jene, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart und auf Dezember datiert. Seinerzeit war von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede gewesen. Allerdings soll eine schnelle Überweisung der 200 Euro dadurch verhindert worden sein, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Energiepreispauschale für Studierende: Streit über Antragsplattform

Auch gab es zwischen Bund und Ländern Streit über die Antragsplattform, auf der man sich sicher und eindeutig identifizieren muss, und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.

Zuletzt gab es noch Kritik daran, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich eindeutig zu identifizieren. Inzwischen ist geklärt, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein „Elster-Zertifikat“, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind. Es kann auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden.
 
15. März 2023, 09.09 Uhr
ktho/dpa
 
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. – Mehr von Katja Thorwarth >>
 
 
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