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Bundesverdienstkreuz für Gerhard Wiese
Späte Ehrung für einen großen Frankfurter
Bundesjustizminister Heiko Maas reiste eigens an, um dem Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese im Fritz Bauer Saal im Landgericht das Bundesverdienstkreuz am Bande zu verleihen. 52 Jahre nach Ende des Auschwitz-Prozesses.
Besser spät als nie, befand wohl auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese als Kandidaten für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hatte und die Ehrung tatsächlich am Dienstag im Frankfurter Landgericht im Fritz Bauer Saal höchstselbst durchführen konnte. Zu Tränen gerührt nahm der 89-jährige Wiese das Bundesverdienstkreuz am Bande nebst dazugehöriger Urkunde in Empfang.
Wiese ist der letzte noch lebende Ankläger des Frankfurter Auschwitz-Prozesses, der von 1963 bis 1965 dazu führen sollte, dass zumindest einigen gepeinigten Opfern des Nationalsozialismus eine Form von Gerechtigkeit und Genugtuung widerfährt. 22 Angeklagte mussten sich vor dem Gericht, das im Sitzungssaal im Römer und im Bürgerhaus Gallus tagte, verantworten. Die Opfer, die das Naziregime überlebt hatten, mussten sich mit ihren Aussagen das vergangene Grauen nochmal vergegenwärtigen, sie saßen mitunter den 22 angeklagten Peinigern gegenüber. Insgesamt wurden in 154 Prozesstagen 360 Zeugen gehört. Am Ende erhielten die Opfer – in einer Zeit, in der man im Nachkriegsdeutschland gerne die Vergangenheit unter den Teppich gekehrt hätte – zumindest die Genugtuung, dass man mit den Nazigräueltaten nicht einfach ungesühnt durchkommen kann.
Mehr als 50 Jahre danach wurde nun endlich auch Gerhard Wiese die Ehrung zuteil, die er – und eigentlich auch seine Kollegen – sich verdient haben. Gerhard Wiese ist, wenn auch im beruflichen Ruhestand, ein sehr aktiver Zeitzeuge. Noch immer berichtet er nachfolgenden Generationen in Vorträgen von den Prozessen und den schrecklichen Szenarien, die darin zur Verhandlung standen.
Wiese ist der letzte noch lebende Ankläger des Frankfurter Auschwitz-Prozesses, der von 1963 bis 1965 dazu führen sollte, dass zumindest einigen gepeinigten Opfern des Nationalsozialismus eine Form von Gerechtigkeit und Genugtuung widerfährt. 22 Angeklagte mussten sich vor dem Gericht, das im Sitzungssaal im Römer und im Bürgerhaus Gallus tagte, verantworten. Die Opfer, die das Naziregime überlebt hatten, mussten sich mit ihren Aussagen das vergangene Grauen nochmal vergegenwärtigen, sie saßen mitunter den 22 angeklagten Peinigern gegenüber. Insgesamt wurden in 154 Prozesstagen 360 Zeugen gehört. Am Ende erhielten die Opfer – in einer Zeit, in der man im Nachkriegsdeutschland gerne die Vergangenheit unter den Teppich gekehrt hätte – zumindest die Genugtuung, dass man mit den Nazigräueltaten nicht einfach ungesühnt durchkommen kann.
Mehr als 50 Jahre danach wurde nun endlich auch Gerhard Wiese die Ehrung zuteil, die er – und eigentlich auch seine Kollegen – sich verdient haben. Gerhard Wiese ist, wenn auch im beruflichen Ruhestand, ein sehr aktiver Zeitzeuge. Noch immer berichtet er nachfolgenden Generationen in Vorträgen von den Prozessen und den schrecklichen Szenarien, die darin zur Verhandlung standen.
15. November 2017, 10.55 Uhr
Nicole Brevoord
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