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Bis zu 600 Euro Förderung
Steuerliche Entlastung für Homeoffice gefordert
Wer im Homeoffice arbeitet, soll künftig steuerlich entlastet werden – zumindest wenn es nach den Finanzministern von Hessen und Bayern geht. Sie wollen einen Entwurf im Bundesrat vorbringen, bei dem auch Menschen ohne Arbeitszimmer berücksichtigt werden können.
In Zukunft sollen mehr Menschen, die im Homeoffice arbeiten, steuerlich entlastet werden. Das teilten die beiden Finanzminister der Länder Hessen und Bayern, Michael Boddenberg (CDU) und Albert Füracker (CSU), am Sonntag mit. Bei der sogenannten „Einfachvariante“ sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer berücksichtigt und so mit bis zu 600 Euro entlastet werden. Ein entsprechender Entwurf soll kommenden Donnerstag in den Finanzausschuss des Bundesrat eingebracht werden.
Laut dieser Initiative sollen Bürgerinnen und Bürger, die im Homeoffice arbeiten, für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, und maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten abziehen können. Besondere Voraussetzungen müsse der heimische Arbeitsplatz dabei nicht erfüllen, so die Finanzminister. Ob dieser sich „am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder einem getrennten Raum“ befinde, mache keinen Unterschied.
„Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister. Damit wolle man vor allem denjenigen entgegen kommen, die laut aktuellen steuerlichen Verordnungen nicht alle Voraussetzungen, wie etwa das Vorhandensein eines eigenen Arbeitszimmers, vorweisen können. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so Boddenberg und Füracker.
„Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten“, teilten die Finanzminister mit. Doch mit dem Anstieg sei auch ein Konfliktpotenzial an den Finanzämtern einhergegangen. Mit der Initiative wolle man nun beide Seiten unterstützen: Weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung sowie eine Entlastung der Finanzämter.
Laut dieser Initiative sollen Bürgerinnen und Bürger, die im Homeoffice arbeiten, für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, und maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten abziehen können. Besondere Voraussetzungen müsse der heimische Arbeitsplatz dabei nicht erfüllen, so die Finanzminister. Ob dieser sich „am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder einem getrennten Raum“ befinde, mache keinen Unterschied.
„Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister. Damit wolle man vor allem denjenigen entgegen kommen, die laut aktuellen steuerlichen Verordnungen nicht alle Voraussetzungen, wie etwa das Vorhandensein eines eigenen Arbeitszimmers, vorweisen können. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so Boddenberg und Füracker.
„Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten“, teilten die Finanzminister mit. Doch mit dem Anstieg sei auch ein Konfliktpotenzial an den Finanzämtern einhergegangen. Mit der Initiative wolle man nun beide Seiten unterstützen: Weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung sowie eine Entlastung der Finanzämter.
21. September 2020, 15.23 Uhr
sie
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