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Wegen Vortäuschung einer Straftat
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jan Mai
Der Gastronom Jan Mai hatte gegenüber Medien behauptet, in seinem damaligen Lokal sei es in der Silvesternacht zu sexuellen Übergriffen durch Nordafrikaner gekommen. Weil das wohl nicht wahr war, wurde nun Anklage gegen ihn erhoben.
„Jetzt ist es an ihnen, was daraus zu machen“, sagte der Gastronom Jan Mai nachdem er bei der Polizei die angeblichen Vorfälle zu Protokoll gegeben hatte, die sich an Silvester 2016 zugetragen haben sollen. Zuvor hatte er jedoch, und zwar auch erst sechs Wochen nach Silvester, gegenüber der Bild-Zeitung ausführlich darüber gesprochen, dass in sein damaliges Lokal First In in der Freßgass in der Silvesternacht eine rund 60 Personen umfassende Schar männlicher Besucher vermutlich nordafrikanischen oder arabischen Ursprungs hereingekommen sei, sich dort an der Garderobe der Gäste vergriffen habe und gegenüber den weiblichen Gästen aufdringlich geworden sei. Als Zeugin trat in diesem Zusammenhang Irina A. in der Bild-Berichterstattung auf, die beschrieb, wie man sie an Silvester angeblich begrabscht und unter ihren Rock gegriffen habe. Die Hände seien überall gewesen. Doch Irina A., so stellte die Polizei nach ihren aufwendigen Ermittlungen fest, ist in der besagten Silvesternacht gar nicht in Frankfurt gewesen. Auch widersprach die Aussage Mais denen der Polizei, wonach die Silvesternacht in Frankfurt und auch in der Freßgass friedlich verlaufen sei. Die ganze, vielleicht falsche, Geschichte könnte Jan Mai und auch Irina A. nun teuer zu stehen kommen, denn die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen beide erhoben. Der Vorwurf: „Vortäuschen einer Straftat.“
„Die Polizei hatte aufgrund der Angaben Mais Ermittlungen gegen Unbekannt wegen der angeblich massiven sexuellen Übergriffe eingeleitet“, berichtet Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Die umfangreichen Ermittlungen hätten aber ergeben, dass auch bei der Polizei keine Anzeigen, die zu den Angaben passten, aufgegeben worden seien. „Das Amtsgericht entscheidet nun, ob das Verfahren eröffnet wird“, beschreibt Niesen das weitere Prozedere. Das Vortäuschen einer Straftat kann laut Niesen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder aber eine Geldstrafe zur Folge haben. Jan Mai hatte sich vor einigen Monaten zu dem Verfahren geäußert. Damals sprach er davon, dass sich die Vorwürfe in Luft auflösen würden – und ihm etliche Zeugen seine Sicht der Dinge gegenüber den Ermittlungsbehörden bestätigt hätten. Aktuell wollte er keine Stellungnahme mehr gegenüber dem Journal Frankfurt nehmen.
Inzwischen hatte sich die Bild-Zeitung für ihre Berichterstattung über die angeblichen Silvestervorfälle öffentlich entschuldigt.
„Die Polizei hatte aufgrund der Angaben Mais Ermittlungen gegen Unbekannt wegen der angeblich massiven sexuellen Übergriffe eingeleitet“, berichtet Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Die umfangreichen Ermittlungen hätten aber ergeben, dass auch bei der Polizei keine Anzeigen, die zu den Angaben passten, aufgegeben worden seien. „Das Amtsgericht entscheidet nun, ob das Verfahren eröffnet wird“, beschreibt Niesen das weitere Prozedere. Das Vortäuschen einer Straftat kann laut Niesen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder aber eine Geldstrafe zur Folge haben. Jan Mai hatte sich vor einigen Monaten zu dem Verfahren geäußert. Damals sprach er davon, dass sich die Vorwürfe in Luft auflösen würden – und ihm etliche Zeugen seine Sicht der Dinge gegenüber den Ermittlungsbehörden bestätigt hätten. Aktuell wollte er keine Stellungnahme mehr gegenüber dem Journal Frankfurt nehmen.
Inzwischen hatte sich die Bild-Zeitung für ihre Berichterstattung über die angeblichen Silvestervorfälle öffentlich entschuldigt.
24. November 2017, 14.24 Uhr
nb
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