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Urteil im Tugce-Prozess

Drei Jahre Jugendhaft für Sanel M.

Am Dienstagvormittag hat das Landgericht Darmstadt ein Urteil im Tugce-Prozess verkündet. Der 18-jährige Sanel M. wurde nach Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
Die 22-jährige Tugce Albayrak aus Offenbach ist tot. Kein Urteil der Welt kann diese traurige Realität ändern. Tugce war in einem Streit von dem Angeklagten Sanel M. heftig geschlagen worden und infolgedessen zu Boden gestürzt. Dieser Sturz, der im November 2015 auf dem Parkplatz eines Schnellimbisses in Offenbach stattfand, hatte für die junge Frau tödliche Folgen und auch der 18-jährige Sanel muss mit den Konsequenzen seines Schlages leben. Am Dienstagvormittag urteilte das Landgericht Darmstadt, dass sich Sanel M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten muss. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Jugendhaft. Sanel M. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt erst ein paar Tage lang volljährig war.

Der Prozess zeigte, dass Tugce vermutlich doch keine Jeanne d’Arc gewesen ist, wie sie in manchen Medien dargestellt worden war, was letztlich nichts am Todesfall änderte. „Das Gericht war sehr unvoreingenommen, auch uns gegenüber“, sagt der Anwalt der Familie, Macit Karaametoglu. Für ihn habe das Bild von Tugce als Heldin weiterhin Bestand. Angeblich war Tugce zwei Mädchen zu Hilfe gekommen und hatte letztlich ihre Zivilcourage mit dem Leben bezahlt.
„Es war offensichtlich, dass einige Zeugen gelogen haben, um Sanel zu schützen“, sagt deshalb auch der Anwalt. Auch der Richter räumte ein: „Viele Aussagen waren vergiftet. Denn sie waren zum Beispiel beeinflusst vom vermeintlich objektiven Video. Die Qualität war schlecht und es gab keinen Ton, das lädt zu Interpretationen ein und davon haben wir hier viele gehört.“ Es habe eine extreme Vorverurteilung gegeben. „Wie kann ein 18-Jähriger damit umgehen, von Anfang an als Killer, Totschläger oder Komaschläger bezeichnet zu werden? Gar nicht!“

Im Verlaufe des Prozess waren insgesamt mehr als 60 Zeugen gehört worden. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte, plädierte die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe.

Mittlerweile hat Sanel Ms. Verteidiger, Heinz-Jürgen Borowsky, angekündigt in Revision zu gehen, er finde die Begründung des Richters nicht überzeugend.
 
16. Juni 2015, 11.42 Uhr
nb
 
 
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