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Tod in der Hochspannungsleitung
Beim Anflug auf Hochspannungsleitungen passiert es immer wieder: Vor allem Vögel mit großen Flügelspannweiten kommen dabei häufig durch einen Stromschlag zu Tode. Das Problem: Sitzen die Vögel lediglich auf einem der Kabel, kann ihnen nichts passieren. Gefährlich wird es erst dann, wenn die Tiere gleichzeitig eine Strom führende Leitung und ein geerdetes Teil des Masten berühren. Dann fließt Strom und das Tier erleidet einen tödlichen Schlag.
Die gerade von den hessischen Netzbetreibern unterzeichnete „Vereinbarung gegen den Stromtod“ soll dem unnötigen Sterben nun entgegen wirken. Vorgesehen ist, alle gefährlichen Strommasten im Mittelspannungsbereich zu entschärfen.
Besonders gefährdete Arten sind Uhus, Störche, Milane und der Wespenbussard. Nach einer von der Vogelschutzwarte durchgeführten Auswertung der Uhu-Todesfälle sterben in Fällen mit bekannter Todesursache rund 45 Prozent der Tiere an ungesicherten Energiefreileitungen. Pro Jahr erleiden mehrere tausend Vögel einen tödlichen Stromschlag an Freileitungen. In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, in welchen Gebieten am dringendsten Maßnahmen zum Vogelschutz getroffen werden müssen. An erster Stelle stehen die hessischen EU-Vogelschutzgebiete. Hier befinden sich auch besonders schützenswerte Brutgebiete. Neue Strommasten sollen von Anfang an so gebaut werden, dass Vögel gegen den Stromschlag geschützt sind. Eine Absicherung der gefährlichen Mittelspannungsleitungen ist ohnehin bis zum Jahr 2012 durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.
Die Vereinbarung geht zurück auf eine Resolution des Bundesumweltministeriums und des Naturschutzbunds Deutschland, die diese anlässlich der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention im September 2002 vorgelegt hatten.
Die gerade von den hessischen Netzbetreibern unterzeichnete „Vereinbarung gegen den Stromtod“ soll dem unnötigen Sterben nun entgegen wirken. Vorgesehen ist, alle gefährlichen Strommasten im Mittelspannungsbereich zu entschärfen.
Besonders gefährdete Arten sind Uhus, Störche, Milane und der Wespenbussard. Nach einer von der Vogelschutzwarte durchgeführten Auswertung der Uhu-Todesfälle sterben in Fällen mit bekannter Todesursache rund 45 Prozent der Tiere an ungesicherten Energiefreileitungen. Pro Jahr erleiden mehrere tausend Vögel einen tödlichen Stromschlag an Freileitungen. In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, in welchen Gebieten am dringendsten Maßnahmen zum Vogelschutz getroffen werden müssen. An erster Stelle stehen die hessischen EU-Vogelschutzgebiete. Hier befinden sich auch besonders schützenswerte Brutgebiete. Neue Strommasten sollen von Anfang an so gebaut werden, dass Vögel gegen den Stromschlag geschützt sind. Eine Absicherung der gefährlichen Mittelspannungsleitungen ist ohnehin bis zum Jahr 2012 durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.
Die Vereinbarung geht zurück auf eine Resolution des Bundesumweltministeriums und des Naturschutzbunds Deutschland, die diese anlässlich der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention im September 2002 vorgelegt hatten.
Text: Janine Denne, Foto: Nabu
4. September 2007, 14.55 Uhr
red
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