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Räumung der Rennbahn vorläufig gestoppt
Stadt muss erstmal einstecken
Das Oberlandesgericht hat die Räumung der Galopprennbahn vorläufig eingestellt - trotz des Sieges der Stadt in erster Instanz. Es handelt sich dabei um eine Zwischenentscheidung. Ein weiterer Termin wird bestimmt.
Im Rechtsstreit um die Räumung der Galopprennbahn hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Räumung des Rennbahngeländes vorläufig gegen Sicherheitsleistung eingestellt. Der Beschluss dazu wurde gestern gefasst. Die Stadt kann die Räumung nicht fortführen, wenn der Rennklub die Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000 Euro erbringt. Trotz des Sieges der Stadt in erster Instanz am Landgericht, muss sich die Angelegenheit nun weiter verzögern. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Zwischenentscheidung, die den Status quo sichern soll, bis das Oberlandesgericht über die Berufung entscheidet. In Kürze soll ein Verhandlungstermin bestimmt werden.
Das Oberlandesgericht hält dies für erforderlich, da die Stadt das Gelände noch vor der Entscheidung über die Berufung räumen lassen wollte. Diese vorläufige Räumung würde dem Rennklub nach Auffassung des Oberlandesgerichts einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, sollte sich später herausstellen, dass das Räumungsurteils des Landgerichts keinen Bestand haben kann. Die Entscheidung, die Räumung vorläufig einzustellen, soll keinen Einfluss auf die folgenden Hauptentscheidungen haben. Allerdings geht das Oberlandesgericht davon aus, dass die Berufung des Rennklubs nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist.
Das Oberlandesgericht hält dies für erforderlich, da die Stadt das Gelände noch vor der Entscheidung über die Berufung räumen lassen wollte. Diese vorläufige Räumung würde dem Rennklub nach Auffassung des Oberlandesgerichts einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, sollte sich später herausstellen, dass das Räumungsurteils des Landgerichts keinen Bestand haben kann. Die Entscheidung, die Räumung vorläufig einzustellen, soll keinen Einfluss auf die folgenden Hauptentscheidungen haben. Allerdings geht das Oberlandesgericht davon aus, dass die Berufung des Rennklubs nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist.
7. Februar 2017, 09.18 Uhr
tm
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