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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Prozess um Halil D.

Zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert

Im Prozess um Halil D. wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre und neun Monate Haft. Die Anwälte halten 14 Monate für angemessen – die Zeit, die der Angeklagte bereits in U-Haft sitzt.
Fünf Monate wurde der Fall Halil D. verhandelt. Jetzt ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Zu Beginn des Prozesses wurde dem Angeklagten noch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er einen Anschlag auf das Radrennen am 1. Mai plante, weil er große Mengen Wasserstoffperoxid gekauft und dabei einen falschen Namen angegeben hatte. Inzwischen ist dieser Vorwurf vom Tisch. Mittlerweile geht es „nur“ noch um illegalen Waffenbesitz – darunter eine selbst gebastelte Rohrbombe, umgebaute Schreckschusspistolen, einen Schlagring und verbotene Messer. Die Höchststrafe dafür beträgt fünf Jahre.

Am Donnerstag wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und neun Monate Haft, die Verteidiger 14 Monate auf Bewährung – genau die Zeit, die Halil D. bereits in Untersuchungshaft sitzt. Er habe eine Vielzahl von Gegenständen ohne die notwendige Erlaubnis besessen und es ließe sich nicht klären, warum er die Gegenstände erworben habe. Zudem sei es zu bezweifeln, ob die Rohrbombe noch aus Schulzeiten stamme, fasste der Staatsanwalt zusammen. „Unserer Meinung nach besitzt niemand eine Rohrbombe, wenn er sie nicht benutzen möchte“, fügte er hinzu. Entweder wollte der Angeklagte sie als gemeingefährliche Mordwaffe benutzen oder sie sei tatsächlich alt. Allerdings würden etliche IS-Propaganda-Videos sowie -Texte aus seinem Computer nahelegen, dass „er zumindest über einen Anschlag nachgedacht hat“. Daher sollte eine Strafe in keinem Fall zur Bewährung ausgesetzt werden.

Anwalt Ali Aydin kritisierte in seinem Plädoyer den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hart, der das Strafverfahren angeordnet hatte. Deren Argumentation ging dahin, dass Halil D. zwar mit dem Wasserstoffperoxid, wie angegeben, Schimmel beseitig haben könnte – das beweise aber nicht, dass er mit der Chemikalie nicht auch eine Bombe bauen wollte. „Mit dieser Argumentation dreht das OLG die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung um“, sagte Aydin. Überhaupt sei der ganze Prozess von Vermutungen und Fantasien geprägt gewesen. Zudem seien immer wieder irrelevante Argumente hervorgebracht worden, etwa dass Halil D. das deutsche Rechtssystem nicht respektiere, sondern für ihn nur die Scharia gelte. „Wir leben aber in einem Land, in dem Gesinnung nicht bestraft wird“, so der Anwalt. Er betonte, wie schwer die vergangenen Monate für seinen Mandanten gewesen seien, „das muss kompensiert werden“. Daher beantragte er, ebenso wie sein Kollege, nur 14 Monate Haft auf Bewährung und somit die Freilassung von Halil D.

Der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses geschwiegen hatte, nutzte die Gelegenheit, das letzte Wort zu sprechen. Er riet dem Gutachter, der ihm eine Schizophrenie prognostiziert hatte, selbst einen Arzt aufzusuchen. „Diese Anschuldigung ist aus der Luft gegriffen. Ich habe mit dieser Krankheit nichts zu tun. Mir hat die Haft einfach sehr zugesetzt“, sagte er.

Vor den Plädoyers hatte sich die Kammer noch einmal ausführlich mit dem Gutachten des Sachverständigen auseinandergesetzt. Dabei ließ Halil D. seinen Anwalt noch einige Details aus seinem Leben vortragen. Denn es war die Rede von möglichen „Knicken in der Lebenslinie“. Es sei denkbar, dass die Krankheit bereits zu diesen Zeitpunkt ausgebrochen ist, so der Gutachter. Der erste war das gescheiterte Abitur, der zweite der Abbruch des Studiums. Das Abitur habe Halil D. wegen zu häufiger Fehlzeiten nicht geschafft, das Studium aus finanziellen Grünen abgebrochen, so die Erklärung. Anwalt Aydin kritisierte zudem die Argumentation des Gutachters, die zu dem Schluss geführte hatte, der Angeklagte sei aller Wahrscheinlichkeit nach schizophren. Letztendlich kam die Richterin zu dem Schluss, die Krankheit sei wenn in der Haft ausgebrochen, höchstwahrscheinlich nicht schon früher. Eine Einweisung in eine Psychiatrie stehe daher nicht zur Debatte, so Richterin Clementine Englert.

Am kommenden Montag soll das Urteil fallen.

>> Hier alle Artikel zum Prozess
 
30. Juni 2016, 17.15 Uhr
Christina Weber
 
 
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