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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Prozess CargoCity Süd

Ein Anwalt sagt aus

Der Prozess um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd neigt sich dem Ende zu. Die letzten Zeugen werden nun gehört. Am Dienstag etwa der frühere Anwalt des Angeklagten Volker A., der für Fraport tätig war.
Der frühere Fraport-Manager Volker A. (Foto) ist einer der fünf Angeklagten im Prozess um eine mögliche Bestechung bei CargoCity Süd. Anwaltlich vertreten wird er von Rechtsanwalt Torsten Fuchs. Das war jedoch nicht immer so. Als Volker A. in Untersuchungshaft saß, war sein Anwalt Thomas F. – und der wurde nun als einer der letzten Zeugen im Verfahren geladen. Dafür hatte ihn der einstige Fraport-Mitarbeiter von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden. Von Interesse für die Kammer war eine polizeiliche Vernehmung, bei der Thomas F. anwesend war. Zum dem Zeitpunkt saß Volker A. noch in Haft – und seine Aussage sollte zu einer Haftverschonung führen, so der Anwalt. Dafür habe Volker A. auch teilweise gestanden. Das steht im Gegensatz zu seinem Verhalten vor Gericht – denn hier schweigt er größtenteils.

Volker A. hätte eingeräumt, Geld für die Vergabe von Grundstücken kassiert zu haben. Das sei aber nicht auf seine Initiative hin geschehen, sondern auf die des Mitangeklagten Maklers Uwe S., berichtete der Anwalt. Für eine Haftverschonung habe die Staatsanwaltschaft zudem ein Passwort für ein Auslandskonto verlangt. Laut Aussage von Thomas F. hätte sie großen Druck auf Volker A. ausgeübt. Auch die Rolle des Investors Ardi Goldman sei thematisiert worden. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass Volker A. Goldman belastet hat“, sagte Thomas F. aus. Der Beschuldigte habe angegeben, dass der Vertrag zwischen dem Mitangeklagten und Fraport bereits in „trockenen Tüchern“ gewesen sei, als Goldman die Provision – das angebliche Schmiergeld – gezahlt habe.

Ob noch weitere Zeugen gehört werden, entscheidet sich im Laufe der Woche. Möglicherweise wird die Beweisaufnahme dann auch schon geschlossen. Der Verteidiger von Volker A. stellte noch den Antrag, die früheren Vorgesetzten seines Mandanten – Christoph H. und Karl-Heinz D. – noch einmal zu laden. Sie hatten vor einigen Wochen bereits ausgesagt. Die Verteidigung von Goldman stimmte dem Antrag zu. Ob der Richter dem Vorschlag nachkommt, wird sich zeigen. Bisher hatte er auch schon etliche Anträge abgelehnt. Darunter auch einen weiteren Antrag von Torsten Fuchs, Volker As. Anwalt. Der zielte auf die Einstellung zweier Anklagepunkte gegen seinen Mandanten ab. Die drehen sich um Steuervergehen. Die Begründung des Anwalts: Die gleichen Vorwürfe wurden bei Makler Uwe S. eingestellt – obwohl es hier sogar um eine höhere Summe gehen soll. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung dennoch ab. Eine Begründung dafür wollte sie nicht abgeben. Auch nicht nach erneuter Nachfrage von Goldman – der den Vorwurf in den Raum stellte, dass manche Angeklagte bevorzugt behandelt und somit beeinflusst werden.

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16. September 2015, 10.30 Uhr
Christina Weber
 
 
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