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Mahnwachenverbot in Frankfurt
Aufatmen für ratsuchende Schwangere
Ab sofort dürfen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner keine Mahnwachen mehr vor Beratungsstellen in Frankfurt abhalten. Kritik erntet das Ordnungsamt nicht nur für die verspätete Umsetzung des Verbots.
Künftig dürfen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner in Frankfurt keine Mahnwachen mehr vor Beratungsstellen abhalten. Nach einem Erlass durch das Innenministerium am 20. August entschied sich das Ordnungsamt der Stadt jetzt für das Verbot, das während der Öffnungszeiten der Beratungsstellen gelten soll. Schon im vergangenen Jahr hatte das Stadtparlament eine Schutzzone von 150 Metern beschlossen, die aber wegen rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt wurde. Nun kommt das abgewandelte Verbot, nach dem Demonstrationen lediglich außer Seh- und Hörweite erlaubt sind.
Seit 2017 hatten christliche Fundamentalistinnen und Fundamentalisten der Bewegung „40 Tage für das Leben“ bereits fünf 40-tägige Mahnwachen vor einer Beratungsstelle von Pro Familia im Westend abgehalten. Dabei hatten sie gebetet, gesungen und Plakate mit Sprüchen wie „Sag JA zum Leben!“ oder „Ich will leben!“ in die Höhe gehalten. Mit diesem bedrängenden Verhalten wollten sie Frauen, die auf dem Weg zur Beratungsstelle waren, von einem möglichen Schwangerschaftsabbruch abhalten. Auch weitere Beratungsstellen und Klinken in Frankfurt waren von den Belagerungen betroffen. Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erwägen, sind rechtlich zu einem ergebnisoffenen Beratungsgespräch verpflichtet. Das Verbot soll nun helfen, die Anonymität der ratsuchenden Frauen zu wahren und sie vor Beeinflussung schützen.
Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, begrüßte die Entscheidung des Ordnungsdezernenten Markus Frank. Die Partei freue sich „für die ratsuchenden Frauen, dass ihnen ein diskriminierungsfreier Zugang zur Beratung gewährleistet wird.“ Goldbach dankte auch dem Bündnis für Frauenrechte Frankfurt, das es mit Demonstrationen und anderen Aktionen erreicht hatte, „dass der Schutz der beratungssuchenden Frauen ganz oben auf die politische Agenda gekommen ist.“
Die SPD-Landtagsabgeordnete Nadine Gersberg kritisierte die Reaktion der schwarz-grünen Landesregierung auf die bereits seit Anfang 2017 stattfindenden Mahnwachen als verspätet. Zudem könne der Erlass „nur ein erster Schritt sein, um die Frauen zu schützen.“ Denn es liege nicht nur im Ermessen der Ordnungsdezernentinnen und -dezernenten, ob sie die Handlungsempfehlungen befolgten. Auch könne der Erlass wieder zurückgezogen werden. Laut Gersberg könne daher nur ein Gesetz den Schutz der Ratsuchenden garantieren.
Seit 2017 hatten christliche Fundamentalistinnen und Fundamentalisten der Bewegung „40 Tage für das Leben“ bereits fünf 40-tägige Mahnwachen vor einer Beratungsstelle von Pro Familia im Westend abgehalten. Dabei hatten sie gebetet, gesungen und Plakate mit Sprüchen wie „Sag JA zum Leben!“ oder „Ich will leben!“ in die Höhe gehalten. Mit diesem bedrängenden Verhalten wollten sie Frauen, die auf dem Weg zur Beratungsstelle waren, von einem möglichen Schwangerschaftsabbruch abhalten. Auch weitere Beratungsstellen und Klinken in Frankfurt waren von den Belagerungen betroffen. Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erwägen, sind rechtlich zu einem ergebnisoffenen Beratungsgespräch verpflichtet. Das Verbot soll nun helfen, die Anonymität der ratsuchenden Frauen zu wahren und sie vor Beeinflussung schützen.
Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, begrüßte die Entscheidung des Ordnungsdezernenten Markus Frank. Die Partei freue sich „für die ratsuchenden Frauen, dass ihnen ein diskriminierungsfreier Zugang zur Beratung gewährleistet wird.“ Goldbach dankte auch dem Bündnis für Frauenrechte Frankfurt, das es mit Demonstrationen und anderen Aktionen erreicht hatte, „dass der Schutz der beratungssuchenden Frauen ganz oben auf die politische Agenda gekommen ist.“
Die SPD-Landtagsabgeordnete Nadine Gersberg kritisierte die Reaktion der schwarz-grünen Landesregierung auf die bereits seit Anfang 2017 stattfindenden Mahnwachen als verspätet. Zudem könne der Erlass „nur ein erster Schritt sein, um die Frauen zu schützen.“ Denn es liege nicht nur im Ermessen der Ordnungsdezernentinnen und -dezernenten, ob sie die Handlungsempfehlungen befolgten. Auch könne der Erlass wieder zurückgezogen werden. Laut Gersberg könne daher nur ein Gesetz den Schutz der Ratsuchenden garantieren.
30. September 2019, 13.52 Uhr
lag
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19. April 2024
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