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Heroinvergabe: Ausnahmegenehmigung bis 2010

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
eine Ausnahmegenehmigung zur Vergabe von Diamorphin an Schwerstabhängige bis
zum 30. April 2010 (synthetisches Heroin) für die Stadt Frankfurt erteilt.
Die Erlaubnis umfasst die Aufnahme von neuen Patientinnen und Patienten bis
zur Gesamtversorgungskapazität der Betriebsstätte (Grüne Straße) von 150
Patienten, einschließlich der schon behandelten Personen. Das teilte
Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann heute mit.


Das Diamorphin (synthetisches Heroin) wird wie bisher nur an
Schwerstabhängige verabreicht. Die bestehenden hohen Sicherheitsstandards werden in der Studienambulanz
genau so aufrechterhalten wie die begrenzte Vorratshaltung des
Ersatzstoffes. Die Ausnahmegenehmigung zur Vergabe von Diamorphin wurde im
öffentlichen Interesse erteilt.


Damit wurde dem Antrag der Stadt Frankfurt ohne Abstriche stattgegeben. "Die
Fortführung der Heroinambulanz in Frankfurt ist erst einmal gesichert. Das
gibt den Patientinnen und Patienten und der kommunalen Drogenpolitik der
Stadt Frankfurt am Main die Sicherheit, die wir dringend gebraucht haben.
Wir konnten das Ende dieser erfolgreichen Therapieform in Deutschland
vorerst verhindern", so Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann. Dies sei
jedoch nur ein Zwischenerfolg auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung der
Heroinvergabe in Deutschland und einer fairen Lastenverteilung für diese
Therapieform zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den Krankenkassen.


"Das BfArM hat mit der Erteilung der Erlaubnis erstmalig festgestellt, dass
die Vergabe von Diamorphin als Arzneimittel im öffentlichen Interesse
liegt", so die Gesundheitsdezernentin. Dies komme einem Paradigmenwechsel in
der Auffassung des BfArM gleich. "Die Diamorphinvergabe ist für eine
bestimmte Gruppe von Patienten alternativlos. Der Bund hat sich nun unserer
Argumentation angeschlossen, dass schwerstabhängige Patientinnen und
Patienten in Deutschland einen Anspruch auf Zugang zu dieser erfolgreichen
Therapieform haben." Nach Einschätzung der Dezernentin kann diese
Therapieform nun auch den anderen Städten, die einen ähnlichen Bedarf für
Schwerstabhängige wie Frankfurt haben, nicht mehr verwehrt werden.


Das Einlenken des Bundes auf der Verwaltungsebene könne aber nur eine
Zwischenlösung darstellen. Die gesetzgeberische Klärung dieser wichtigen
Frage könne dadurch nicht ersetzt werden. Die Kommunen hätten sich bei
Beginn der Heroinstudie 2002 darauf verlassen, dass - sollte Diamorphin als
Arzneimittel zulassungsfähig sein - eine gesetzliche Regelung erfolgt. "ln
Anbetracht der erheblichen finanziellen Belastungen, die ein solches Projekt
mit sich bringt, ist eine gesetzliche Regelung unabdingbar, denn die Lasten
dürfen nicht nur bei den Kommunen abgeladen werden", so Rottmann.


"Der Zugang zur kontrollierten Diamorphinvergabe berührt das Grundrecht von
Bürgerinnen und Bürgern auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Dies
sehen offenkundig auch die Behörden des Bundes mittlerweile so. Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind deshalb in der Pflicht, sich
diesen rechtlichen Argumenten zu öffnen und eine gesetzliche Grundlage für
die notwendigen Therapien für Schwerstabhängige zu schaffen. Gerade wer eine
berechenbare und eingrenzbare Regelung der Therapie mit Diamorphin will,
muss sich nun für ein Gesetzgebungsverfahren stark machen. Der Rückgriff auf
immer neue Provisorien und Ausnahmegenehmigungen darf kein Dauerzustand
werden."


Ein verabschiedungsreifer Gesetzentwurf liege längst vor, so die Stadträtin.
Der Regierende Bürgermeister von Hamburg, Ole von Beust, habe vor einigen
Wochen mit der Unterstützung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese müsse nun endlich auf den Weg
gebracht werden, um den Zustand des Hinhaltens und der Provisorien endlich
zu beenden. Es sei zu hoffen, so Manuela Rottmann, dass sich weitere
Bundesländer dieser Initiative anschließen. Gleichzeitig gebe es
verschiedene Initiativen im Bundestag, die jedoch bisher ohne Erfolg
geblieben sind. Auch hier erwarteten die Kommunen nun einen neuen Anlauf im
Parlament.


"Ich erwarte, dass unsere durch das BfArM bestätigten rechtlichen Argumente
für die Heroinvergabe auch im Bundestag nun zu einem Umdenken führen. Eine
weitere Verzögerung und Verweigerung lässt sich angesichts der neuen Lage
nicht mehr rechtfertigen", sagte Manuela Rottmann abschließend.

Quelle: PIA Stadt Frankfurt, Foto: Harald Schröder

 
25. April 2007, 18.30 Uhr
red
 
 
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