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Foto: Heidas
Foto: Heidas

Gewalt gegen Escort-Dame

Strafbefehl gegen Jan Ullrich erlassen

Vor einem Jahr soll Jan Ullrich eine Escort-Dame in dem Frankfurter Luxushotel Villa Kennedy angegriffen und gewürgt haben. Nun wurde ein Strafbefehl gegen den ehemaligen Radsport-Profi erlassen: Er muss 7200 Euro Strafe zahlen.
Gut ein Jahr nach dem Angriff auf eine Escort-Dame in der Villa Kennedy ist gegen Jan Ullrich vom Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen worden. Der ehemalige Radprofi soll eine Escort-Dame nach einem Streit angegriffen und gewürgt haben. Es gehe um den Verdacht der Körperverletzung und der versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit – allerdings ohne Namen zu nennen. Nach einstimmigen Medienberichten handelt es sich aber um Jan Ullrich. Das Amtsgericht hat eine Geldstrafe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu 40 Euro) verhängt. Der ehemalige Radsport-Profi habe den Strafbefehl akzeptiert, wonach er rechtskräftig ist. Damit gilt Ullrich nun als vorbestraft.

Der 45-Jährigen soll in den Morgenstunden des 10. August 2018 in einem Zimmer des Frankfurter Luxushotels eine 31 Jahre alte aus dem Kongo stammende Escort-Dame körperlich angegriffen und verletzt haben. Er soll die Geschädigte zunächst beleidigt und zur Rückzahlung der im Voraus für ihre Dienste geleisteten 600 Euro aufgefordert haben. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, Ullrich habe die Dame, als sie sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, mit dem Rücken gegen die Wand gestoßen und gewürgt. Zudem soll er ihr mit der Faust gegen den Arm geschlagen haben. Die 31-Jährige erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss. „Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Zwischenzeitlich war sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt worden. Doch während der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren. Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen.
 
28. August 2019, 14.27 Uhr
hes
 
 
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