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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Das Urteil ist gefallen

2 Jahre und 6 Monate Haft für Halil D.

Im Prozess um Halil D. ist das Urteil gefallen: Zwei Jahre und sechs Monate Haft. Der Beschuldigte sitzt bereits seit 14 Monaten in Untersuchungshaft. Er will gegen das Urteil in Revision einlegen.
Der Vorwurf eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben, war schon einige Prozesstage vor der Urteilsverkündung vom Tisch. Denn die Kammer kam zu dem Schluss, es kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass Halil D. einen Anschlag auf das Radrennen am 1. Mai 2015 geplant hat. Als freier Mann konnte er den Gerichtssaal am heutigen Montag dennoch nicht verlassen. Richterin Clementine Englert verhängte zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Urkundenfälschung und illegalen Waffen- und Sprengstoffbesitzes. Da Halil D. bereits seit 14 Monaten in Untersuchungshaft ist, muss er maximal noch ein Jahr und vier Monate absitzen.

Mindestens ein Drittel der Zeit wird der 36-Jährige im Gefängnis bleiben. Denn frühestens dann könne darüber nachgedacht werden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Oft sei das schon nach der Hälfte der Haftzeit möglich. Das schloss die Richterin in diesem Fall jedoch aus. Denn es bestünde eine sehr große Fluchtgefahr, erklärte Englert. Schließlich habe Halil D. ohnehin vor, mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in die Türkei auszuwandern. Und es gebe keine Faktoren, die ihn in Deutschland halten würden – abgesehen von seinen zwei Schwestern.

Auch die Sicherheit der Öffentlichkeit sei ein Grund, warum Halil D. vorerst hinter Gittern bleibe, so die Richterin. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm keine positive Sozialprognose attestiert. Dazu kommt eine große Anzahl an Videos und Schriften mit radikal islamistischem Inhalt, die bei Halil D. gefunden wurden. Auch hatte er während seiner Haft Justizbeamte bedroht. Daraus schlussfolgerte die Kammer, dass eine erhöhte Gewaltbereitschaft besteht.

Auch die große Anzahl an gefundenen Waffen und Munition wirkte sich auf das Urteil aus. Neben einer selbstgebauten Rohrbombe, einem Schlagring, einem Nunchaku sowie illegalen Messern hatte die Polizei etliche Patronen, Schießpulver und umgebaute Schreckschusspistolen sichergestellt. Entlastend wirkte es sich dagegen aus, dass die gefundenen Gegenstände mutmaßlich noch aus der Schulzeit stammen. Auch das späte Geständnis in Bezug auf die Urkundenfälschung wurde berücksichtigt. Halil D. hatte zugegeben, bei einem Baumarkt falsche Angaben zu seiner Person gemacht zu haben, als er Wasserstoffperoxid gekaufte hatte. Da die chemische Verbindung zum Bau von Bomben genutzt werden kann, war die Polizei auf ihn aufmerksam geworden.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Halil D. wird dieses Rechtsmittel nutzen, sagt sein Anwalt Ali Aydin. Er hatte für seinen Mandanten 14 Monate auf Bewährung gefordert. Bis die Revision abgeschlossen ist, wird der Halil D. in Untersuchungshaft bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine ergänzte Fassung

>> Hier alle Artikel zum Prozess
 
4. Juli 2016, 12.30 Uhr
Christina Weber
 
 
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