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Clubmacher zerren Deka vor Gericht

„Wir kämpfen weiter bis zum Schluss“

Die Immobilienfirma WestInvest und zwei ehemalige Betreiber des Clubs Nusoul streiten bereits seit Monaten über Kunstgegenstände von Tobias Rehberger. Seit gestern wird der Millionenstreit vor dem Landgericht ausgetragen.
Seit Mittwoch läuft das Verfahren zwischen Mengi und Yeshi Zeleke und der WestInvest, einer Immobilientochter der DekaBank, die wiederum zum Sparkassen-Giroverband gehört. Die zwölfseitige Klageschrift des Frankfurter Anwalts Jürgen Herrlein wurde bereits vor Weihnachten beim Landgericht eingereicht – die ehemaligen Betreiber des Nusoul-Clubs fordern darin Schadensersatz von der Bank in Höhe von 2,95 Millionen Euro. Begründung: Die beiden Brüder hätten keine Chance gehabt, ihr Hab und Gut aus dem Club zu holen, nachdem die Bank sie dort wegen zu spät gezahlter Miete herauswarf. Mehr noch: Teile des Clubs werden als besonders wertvoll erachtet, da sie der Frankfurter Künstler Tobias Rehberger gestaltete. Für Teile der Inneneinrichtung sei unter der Hand Geld geflossen, so zumindest der Vorwurf der Kläger.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil einige der von Rehberger angefertigten Kunstgegenstände an andere Clubs in der Stadt verteilt wurden – gegen den ausdrücklichen Wunsch des Künstlers. Die betroffenen Werke, so Rehberger gegenüber dem Journal Frankfurt, seien ein Geschenk an die Clubmacher Zeleke gewesen. An die Deka ging schriftlich der Wunsch, die Werke nicht an Dritte weiterzugeben –dies geschah dennoch, unter anderem holte der Macher des Monza-Clubs, Klaus Unkelbach, einige Stücke ab.

Das Statement der DekaBank fiel angesichts der Vorwürfe dürr aus: Die Klage sei haltlos und die Beschuldigungen falsch. Auch am ersten Verhandlungstag am Landgericht sah die Beklagte keinerlei Anlass für eine Zahlung von Schadensersatz an Mengi und Yeshi Zeleke. Der Rechtsanwalt der WestInvest Jörg Bohne berief sich darauf, dass die von Rehberger gestaltete Innenarchitektur nur in ihrer Funktion als feste Installation des Clubs Nusoul ein Kunstgegenstand sei – daraus herausgelöst sei sie „wertlos“. Im März 2012, also als bereits die Räumung der Location bis spätestens 2. April des gleichen Jahres beschlossen war, teilte ein Mitarbeiter des Rehberger-Ateliers auf Anfrage der DekaBank mit, dass die Werke keinen künstlerischen Wert hätten und man sie zerstören könne. Nur zwei Tage später korrigierte Professor Rehberger diese Aussage seines Angestellten jedoch und machte deutlich, dass er die betroffenen Gegenstände aus Liebe zur Frankfurter Kunst- und Kulturszene geschaffen habe und er ausdrücklich darum bitte, die Werke nicht an Dritte weiterzugeben.

„Tobias fertigte diese Kunstwerke aus Liebe zu uns“, sagt auch Mengi Zeleke, „Wir überlegten gemeinsam vor der Eröffnung des Clubs, wie wir diesen gestalten können und er bot uns an, eine Installation für uns zu entwerfen.“ Mit Beschluss der Räumung wurde den Brüdern eine zweiwöchige Frist gewährt, um ihre Besitztümer – einschließlich der Arbeiten Rehbergers – aus dem Laden zu entfernen. Laut Aussage der Zelekes versuchten sie in dieser Zeit vergeblich, Zugang zu den Räumen zu erhalten, der ihnen immer wieder verwehrt wurde. Der Rest ist bekannt: die liebevoll gestaltete Inneneinrichtung wurde zerstört oder tauchte an anderer Stelle wieder auf, der Verlust ist kaum wieder gut zu machen.

Die DekaBank bleibt derweil bei ihrer Position. Zu spät habe man ihnen mitgeteilt, dass die Kunstobjekte nicht nur Eigentum der Nusoul GmbH, sondern auch der Privatleute Zeleke waren. Immer wieder fällt im Verlauf dieser ersten Gerichtsverhandlung das Argument, die Kunst hätte nur einen Wert behalten, wenn sie an ihrem ursprünglichen Ort verblieben wäre – Mengi und Yeshi Zeleke hätten die Werke also gar nicht abholen und mit gleichbleibender Bedeutung woanders anbringen können. Diese Aussage stellt jedoch alles in Frage, was Kunst und ihren Wert ausmacht. Der reine Materialwert liegt sicher nicht im Millionenbereich – der Marktwert von raumgreifenden Installationen eines Künstlers wie Tobias Rehberger jedoch schon. Der Meinung ist auch der Richter, der zwar noch keine endgültige Entscheidung in diesem Fall treffen konnte, die Forderung von 2,95 Millionen Euro jedoch für angemessen hielt – sollte die DekaBank wirklich unrechtmäßig gehandelt haben.

Der nächste Termin ist für den 14. Mai angesetzt. Eine Einigung zwischen den beiden Parteien zu erzielen, scheint unmöglich. Während Mengi und Yeshi Zeleke durchaus zu Verhandlungen bezüglich der genauen Schadensersatzsumme bereit wären, stellte der Anwalt der Beklagten klar, dass ein Vergleich dieser Art ausgeschlossen sei: „Wenn die Kläger bereit sind, ihre Klage zurückzuziehen, können wir vielleicht was an den entstandenen Kosten machen. Von Seiten der Deka besteht sonst nur die Bereitschaft, eine Lästigkeitsprämie zu zahlen.“ Klare Worte, die von den Zeleke Brüdern jedoch ebenso unmissverständlich erwidert werden: „Wir haben hart gekämpft, um hierher zu gelangen. Wir kämpfen weiter bis zum Schluss. Es geht nicht um das Geld, sondern darum, dass ein Unternehmen wie die DekaBank nicht machen kann, was es will.“
 
13. März 2014, 09.45 Uhr
Nils Bremer/Ronja Merkel
 
 
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