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Clubbetreiber können aufatmen
Keine Gema-Tariferhöhungen für 2013
Die Gema verzichtet 2013 auf eine Erhöhung der Tarife. Das gab die Bundesvereinigung der Musikveranstalter am Donnerstag bekannt. Dabei handele es sich allerdings nur um eine Übergangslösung.
Viele Clubbetreiber können erstmal aufatmen: Die Gema verzichtet 2013 auf die Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife. Damit ist es Veranstaltern von Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben sowie von Stadt-und-Straßenfeste möglich, für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife weiterzuarbeiten. „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet“, erklärte Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter.
Die Vereinigung muss dafür einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von 5 Prozent für 2013 an die Gema zahlen. Für Discotheken und Clubs wird ab dem 1. April nochmals ein Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eine PCs beziehungsweise selbst gebrannter CDs ab dem 1. April entlastet.
Frank Dietrich, Betreiber des Clubs "Das Bett", begrüßte die Entscheidung in einem Telefonat mit dem JOURNAL FRANKFURT. "Mich hätten die höheren Gebühren allerdings nicht so betroffen, weil sich für unsere Konzerte nichts geändert hätte", erklärt Dietrich. Generell ist er hingegen dafür, dass Discotheken einen höheren Beitrag zahlen, aber eben nicht in dem Umfang, den die Gema gefordert hatte.
Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei dieser Kompromisslösung nur um eine Übergangsregelung für das kommende Jahr handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gema Nachforderungen geltend machen wird, warnen die Musikveranstalter. Am Donnerstag wurde bekannt gegeben, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Dann werden die Parteien die Möglichkeit haben, eine tarifliche Neuregelung für 2014 auszuhandeln. Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der Gema auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab dem 1. Januar 2013. „Wir werden unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der Gema im gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht nachlassen. Einseitig veröffentlichte Tarife dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftigt über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben“, so Ernst Fischer.
Die Vereinigung muss dafür einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von 5 Prozent für 2013 an die Gema zahlen. Für Discotheken und Clubs wird ab dem 1. April nochmals ein Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eine PCs beziehungsweise selbst gebrannter CDs ab dem 1. April entlastet.
Frank Dietrich, Betreiber des Clubs "Das Bett", begrüßte die Entscheidung in einem Telefonat mit dem JOURNAL FRANKFURT. "Mich hätten die höheren Gebühren allerdings nicht so betroffen, weil sich für unsere Konzerte nichts geändert hätte", erklärt Dietrich. Generell ist er hingegen dafür, dass Discotheken einen höheren Beitrag zahlen, aber eben nicht in dem Umfang, den die Gema gefordert hatte.
Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei dieser Kompromisslösung nur um eine Übergangsregelung für das kommende Jahr handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gema Nachforderungen geltend machen wird, warnen die Musikveranstalter. Am Donnerstag wurde bekannt gegeben, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Dann werden die Parteien die Möglichkeit haben, eine tarifliche Neuregelung für 2014 auszuhandeln. Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der Gema auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab dem 1. Januar 2013. „Wir werden unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der Gema im gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht nachlassen. Einseitig veröffentlichte Tarife dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftigt über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben“, so Ernst Fischer.
21. Dezember 2012, 11.45 Uhr
jab
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