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Foto: Nicole Brevoord
Foto: Nicole Brevoord

BGH weist Antrag des Rennklubs ab

Die Stadt darf auf die Rennbahn, der Rennklub aber auch

Am Donnerstagvormittag wurde das Rennbahngelände von der Gerichtsvollzieherin geräumt. Ein Antrag des Rennklubs auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen, aber der Streit geht weiter.
„Ohne uns wird es keine DFB-Akademie geben!“, verkündete der Vize-Präsident des Renn-Klubs, Carl-Philipp Graf zu Solms-Wildenfels, am Donnerstagmorgen mit dem Schlüssel für das Tor zur Rennbahn in der Hand. Da war die Verwunderung bei der wartenden Pressemeute vor dem Gelände groß. Letztlich stand doch die Räumung des Areals an. Dazu war zuvor die Obergerichtsvollzieherin begleitet von Polizisten sowie den Stadträten Markus Frank und Jan Schneider (beide CDU) über das Rennbahngelände geschritten, während an den Toren die Schlösser und Sicherungsketten ausgetauscht worden waren. Der Graf kündigte an bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen und alle juristischen Mittel ausschöpfen zu wollen. Der Mittwoch sei ein Tag der Niederlage gewesen. Da hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Antrag des Renn-Klubs auf einstweilige Einstellung der vorläufigen Zwangsvollstreckung als unbegründet abgewiesen. Doch am Donnerstag gab sich der Graf wieder kämpferisch und zog noch einen Trumpf in Form eines Vertrags aus dem Ärmel.



Auf das Quotenhaus und das „Sarottihäuschen“, beide stünden auf dem Areal, das die DFB für die Akademie nutzen will, habe die Stadt weiterhin keinen Zugriff. Das sei nämlich im Besitz der Mutter von Carl-Philipp zu Solms-Wildenfels, Alexa zu Solms, weshalb er weiterhin einen Schlüssel zum Grundstück und somit auch Wegerecht habe. „Alles nur Nebelkerzen!“, winkt hingegen der für die Liegenschaften der Stadt verantwortliche Stadtrat Jan Schneider (CDU) ab. Ihn wundere, dass der Rennklub-Vizepräsident erst jetzt mit etwaigen Besitzansprüchen komme und sie vorher nicht ins Feld geführt habe. Wenn Gebäude anderer auf dem rechtmäßigen Areal der Stadt stünden, dann könne man die ja gerne abtragen und woanders hinbringen.



Die Rechtsstreitereien werden so schnell also nicht beigelegt werden. Weder der Rennklubvize noch die Vertreter der Stadt wollten zu der Höhe der bisherigen Gerichtskosten Angaben machen. Indes kann sich der DFB darüber freuen, dass die Stadt wieder offiziellen Zutritt zum Areal hat und somit erste Schritte unternommen werden können, um den Abriss der Tribüne in die Wege zu leiten. Das soll bis spätestens zum ersten Quartal 2018 erledigt sein, so Stadtrat Schneider. Man habe die Ausschreibung schon vorbereitet.

Endlich gute Nachrichten also für den DFB, dessen Präsident sich am Mittwoch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits geäußert hatte. „Mit dem Hinweis des BGH, dass eine Revision keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte, haben wir endlich das klare Signal, auf das der DFB seit Jahren gewartet hat. Es kommt jetzt darauf an, dass die Stadt alle bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit wir den Neubau des DFB in Angriff nehmen können“, so Reinhard Grindel. Der DFB werde im Oktober die Einberufung eines Außerordentlichen Bundestages vorbereiten, um unter Beteiligung der Basis über Art und Umfang des Baus des neuen DFB endgültig zu entscheiden.

Indes hat Graf zu Solms-Wildenfels, der schon seine Kindheit auf dem Rennbahnareal verbrachte, bereits angekündigt, gegebenenfalls finanzielle Forderungen an die Stadt zu stellen. Er habe bis zum Donnerstag seinen Glauben an eine Koexistenz von DFB-Akademie und Rennbahn beibehalten. Aber das Feld kampflos aufgeben, das käme nicht in Frage. Fortsetzung folgt.

 
21. September 2017, 11.30 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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