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Foto: AdobeStock/Tobias Seeliger
Foto: AdobeStock/Tobias Seeliger

Neue Corona-Verordnung

Clubbetreibende: „Landesregierung betreibt Etikettenschwindel“

Seit Donnerstag dürfen hessische Clubs unter strengen Corona-Regeln wieder ihre Innenbereiche öffnen. Der Verein „Clubs am Main“ übt massive Kritik an der Umsetzbarkeit der neuen Verordnung und droht mit juristischen Maßnahmen.
Ab dem heutigen Donnerstag darf auch in den Innenräumen der hessischen Clubs wieder getanzt werden – theoretisch. Voraussetzung dafür sind laut der neuen Corona-Schutzverordnung eine Impfung, Genesung oder ein aktueller PCR-Test. Zudem gilt eine Personenbeschränkung von einer Person pro fünf Quadratmeter sowie Maskenpflicht. Kritik an den neuen Regeln kommt nun vonseiten des Vereins „Clubs am Main“, der sich seit 2012 für die Interessen von Clubbetreibenden, Veranstaltenden und Künstler:innen aus Frankfurt und der Region einsetzt. Dazu zählen unter anderen die Batschkapp, das Silbergold, das Tanzhaus West, das Gibson oder der Ponyhof in Sachsenhausen.

Doch trotz der Lockerung werden die meisten Tanzflächen der Clubs wohl leer bleiben. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) habe zwar vor der Presse verkündet, den Clubs und Diskotheken wieder Veranstaltungen im Innenbereich zu ermöglichen, heißt es in einer Mitteilung des Vereins, in der Realität seien darauf jedoch Bestimmungen gefolgt, welche die sogenannten Öffnungsschritte in der Praxis unmöglich machten. „Niemand, nicht einmal Al-Wazir kann der absurden Vorstellung unterliegen, dass unter diesen Bedingungen Clubveranstaltungen durchführbar sind“, teilt der Verein mit. Daher betreibe die Landesregierung an dieser Stelle „Etikettenschwindel“, indem sie „Öffnungen“ suggeriere, aber mit „Gängelungen“ den Betrieb unterbinde. „Die Quadratmeter-Regelung wurde vollkommen ad hoc eingeführt und zielt darauf ab, dass viele erst gar nicht ihren Innenbereich öffnen“, sagt Victor Oswalt von „Clubs am Main“.

Zudem gebe es für Clubbetreiber:innen keinerlei Handlungsspielraum, zum Beispiel Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und Genese, durchzuführen, heißt es vonseiten des Vereins. „Die aktuelle Verordnung spiegelt in keiner Weise die Realität wider, in der eine steigende Impfquote zu verzeichnen ist.“ Juristisch wie politisch handele die Landesregierung daher extrem fragwürdig, indem sie dies außer Acht lasse. Auch das starre Festhalten an den Inzidenzwerten ignoriere die positiven Entwicklungen der vergangenen Monate. Als letzten Ausweg sieht der Verein ein juristisches Vorgehen gegen die Regularien, die für Clubs und Diskotheken in Hessen nicht hinnehmbar seien.

Blick nach Baden-Württemberg

„Mit der jetzigen Regelung können wir Veranstaltungen niemals wirtschaftlich umsetzen. Das ist schlicht unmöglich“, macht Matthias Morgenstern, Betreiber des Tanzhaus West und Vorsitzender von Clubs am Main, deutlich und fordert: „Die Politik muss dringend mit uns sprechen, damit wir diesen Unsinn klären können.“ Dabei gebe es laut Morgenstern durchaus positive Beispiele für Verordnungen wie die in Baden-Württemberg. Dort können Clubs seit Dienstag wieder voll ausgelastet und ohne Abstand ihre Innenbereiche öffnen. „Baden-Württemberg macht damit vor, wie Freiheitsrechte und Pandemieschutz vereint werden können“, betont der Verein.

14 Gäste im Ponyhof möglich

Auch Thomas Winterscheid, Betreiber des Sachsenhäuser Clubs Ponyhof in der Klappergasse und Mitglied im Verein „Clubs am Main“, kritisiert die neue Corona-Schutzverordnung: „Wir werden unseren Club nicht öffnen, da die neue Verordnung vollkommen unrealistisch und eine bodenlose Frechheit ist“. Der Ponyhof hat eine Größe von 74 Quadratmetern, demnach dürfte Winterscheid 14 Personen in den Innenbereich lassen. Kritik äußert Winterscheid auch an der Politik: „Wir leben seit eineinhalb Jahren mit der Pandemie und noch kein Politiker ist auf die Idee gekommen, uns zu fragen, unter welchen Bedingungen wir überhaupt öffnen können.“ Die Wiedereröffnung funktioniere zudem nicht von heute auf morgen. „Wir benötigen feste Zusagen und eine gewisse Planungssicherheit.“ Das Vorhaben, juristische Wege gegen die Verordnung einzuschlagen, sieht Winterscheid zwiespältig. „Juristische Maßnahmen halte ich auf der einen Seite für sinnlos, auf der anderen Seite ist es wichtig, damit ein Signal an die Politiker zu senden“, sagt er.
 
19. August 2021, 12.55 Uhr
Margaux Adam
 
Margaux Adam
Jahrgang 1991, Studium der Literaturwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Februar 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Margaux Adam >>
 
 
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