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Foto: Vince Gaspar/Unsplash
Foto: Vince Gaspar/Unsplash

Corona-Krise

Kritik an Kulturförderung

Die Fördermittel von Land und Bund gehe an den Notwendigkeiten der Kulturschaffenden vorbei, so der Landesverband professionelle darstellende Künste Hessen. In Frankfurt wurde bereits ein zusätzlicher Notfallfonds eingerichtet. Der stößt allerdings auf Kritik.
Vor knapp drei Wochen kündigte die hessische Kulturministerin Angel Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) an, dass das Land freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen während der Corona-Krise mit einem Hilfspaket von 7,5 Milliarden Euro unterstützen wolle. Zwei Milliarden Euro wurden zudem mit dem Nachtragshaushalt bewilligt, der auch der Förderung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen zugutekommen soll. „Darin wird als Zielgruppe auch der Kulturbereich enthalten sein“, sagte Dorn.

Nun hat sich der der Landesverband professionelle darstellende Künste Hessen e.V. (laPROF) kritisch zu den Förderungen von Land und Bund geäußert. Diese gehen an den Notwendigkeiten freiberuflicher Kulturschaffender vorbei, so laPROF. Es werde nur bei durch die Corona-Maßnahmen verursachten Liquiditätsengpässen bei Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen Hilfe gewährt. Einnahmeausfälle aufgrund ausgefallener oder abgesagter Veranstaltungen und Aufträge akzeptiere die Kulturförderung von Bund und Land dagegen nicht als Fördergrund. Die Beantragungskriterien entsprechen nicht den Arbeitsrealitäten freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler. Kulturschaffenden in Hessen bleibe jetzt nur noch die Beantragung von Arbeitslosengeld II. Vergangene Woche veröffentlichte laPROF eine Umfrage, in welcher der Verband feststellte, dass Kulturschaffenden im Bereich der darstellenden Künste bis zum Sommer Einnahmeausfälle von bis zu 3,8 Millionen Euro drohen. „Wenn solche Verluste beim Soforthilfeprogramm nicht geltend gemacht werden können, so ist es zur Unterstützung von freien Kulturschaffenden nicht geeignet“, heißt es in einem Schreiben des Landesverbands. Darin fordert dieser die Ministerien für Wissenschaft und Kunst, Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie die hessische Staatskanzlei zu einer Anpassung des Soforthilfeprogramms an die Bedürfnisse der Kulturschaffenden auf.

Zusätzliche Förderung für Frankfurter Kulturschaffende

In Frankfurt wurde bereits eine zusätzliche Förderung für Kulturschaffende eingerichtet. Vergangenen Freitag gab Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) bekannt, dass die Stadt Kulturschaffende mit Notfallfonds unterstützen will. Insgesamt 200 000 Euro sollen dafür bereitgestellt und damit Künstlerinnen und Künstlern geholfen werden, die „bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen.“ Voraussetzung ist, dass eine existentielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliegt und die Fördermaßnahmen von Bund und Land oder weiterer Dritter nicht in Anspruch genommen werden können oder nicht hinreichend zur Existenzsicherung sind. Die Höhe der Förderung kann von 500 bis höchstens 5000 Euro gestaffelt sein und soll zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt werden, in Einzelfällen könne dies später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden.

Die Linke im Römer kritisiert den Kulturfonds jedoch als nicht ausreichend. Zwar sei man froh, dass die Kulturdezernentin Wort gehalten habe und die für die Stadt Frankfurt so wichtigen Kulturschaffenden angesichts wegbrechender Einnahmen nicht alleine lasse. Der Notfallfonds sei das richtige Instrument. Aber: „Das Volumen von gerade mal 200 000 Euro wird der Herausforderung nicht gerecht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Martin Kliehm am Dienstag und forderte fünf Millionen Euro für die Ausstattung des Notfallfonds. 500 und 5000 Euro seien ein Anfang für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, genügen aber nicht, um die Einnahmeausfälle von Festivals wie der Sommerwerft oder dem Stoffel auszugleichen, dem Lichter Filmfest und der Nippon Connection, von fehlenden Ticketeinnahmen in Schauspiel, Oper, Museen und dem Zoo. Die Rückzahlungspflicht stürze die Kulturschaffenden zudem in weitere Schulden, daher müsse diese, so Kliehm, entfallen.
 
1. April 2020, 11.51 Uhr
jwe
 
 
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