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Reli für Moslems

Islamunterricht in Hessen

Für die rund 60 000 hessischen Schulkinder muslimischen Glaubens könnte es schon bald eigenen Religionsunterricht geben. Der Islamische Verein Ditib will den Unterricht anbieten.
Nach monatelanger ergebnisloser Suche hat die hessische Landesregierung nun einen möglichen Partner für islamischen Religionsunterricht gefunden. Die Türkisch-Islamische Union Ditib, die am Montag einen Antrag beim Integrationsminister gestellt hatte, will Lehrer zur Verfügung stellen. Gleichzeitig beantragte auch die Ahmadiyya-Gemeinde, Religionsunterricht anzubieten.
Nur im kleinen Rahmen gibt es bisher ein glaubensorientiertes Schulfach für Muslime. An vier Grundschulen wird es von der alevitischen Glaubensgemeinschaft angeboten.
Bisher waren Anträge der muslimischen Gemeinschaften an der Verfassung gescheitert. Die besagt, dass ein solcher Unterricht nur von Religionsgemeinden angeboten werden kann. Da lange Zeit kein zuverlässiger Ansprechpartner gefunden werden konnte, lag das Projekt auf Eis.
Nicht nur Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), sondern auch Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir forderten nun eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge. Erfüllen Ditib und Ahmadiyya-Gemeinde nicht die Voraussetzungen, werde eine Alternative – Islamkunde - eingeführt.
Hahn gab bekannt, dass bis zum Ende der Legislaturperiode 2014 ein muslimisches Pendant zum christlichen Religionsunterricht eingeführt werden soll. Jede der Weltreligionen habe das gleiche Recht auf einen eigenen Unterricht. Dabei bleibt noch offen, ob für die Schüler sowohl Islamkunde als auch ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht oder nur eines der beiden Fächer angeboten wird. Minister Hahn bezeichnet beide Varianten als denkbar.
Die 1984 gegründete „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ – kurz Ditib – steht in enger Verbindung mit der staatlichen Religionsbehörde der Türkei, weshalb der Verein auch Kritik auf sich zieht. Wie und wo die Lehrer letztlich ausgebildet werden sollen, bleibt bisher noch offen.
Die beiden Anträge – der der Ditib wie auch der der Ahmadiyya-Gemeinde – werden nun schnellstmöglich vom Kultusministerium bearbeitet und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft.
 
11. Januar 2011, 12.00 Uhr
Melanie Welters
 
 
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