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Zusammenhang mit Bestechungsskandal in Südkorea
Schmitten: Anklage wegen Geldwäsche-Verdacht
2016 sorgte ein Geldwäsche-Skandal in Südkorea, in den die damalige Präsidentin Park Geun-hye involviert gewesen war, für Massenproteste. Die Spur führte damals auch zu einem hessischen Sportunternehmen. Nun wurde der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen einen 56 Jahre alten früheren Geschäftsführer eines Sportunternehmens in Schmitten (Hochtaunuskreis) Anklage wegen des Verdachts der Geldwäsche erhoben. Den Ermittlungen zufolge wandte sich der Vizepräsident eines in Südkorea geschäftsansässigen weltweit führenden Elektronikunternehmens zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt an die bis März 2017 amtierende Präsidentin der Republik Südkorea, Park Geun-hye, damit durch ihre Einflussnahme auf politischer Ebene seine Macht innerhalb des Konzerns weiter gefestigt werde. Laut Staatsanwaltschaft soll die Präsidentin als Gegenleistung eine finanzielle Unterstützung des nationalen Pferdesports gefordert haben. Insbesondere die Förderung des Reittrainings und Wettkampfes der Tochter einer langjährigen Vertrauten soll von dieser Förderung profitiert haben. Die Mutter und die Tochter waren Teilhaberinnen des Sportunternehmens in Schmitten. Der Elektronikkonzern soll daraufhin entsprechend der Aufforderung der südkoreanischen Präsidentin 2,8 Millionen Euro an das Sportunternehmen in Schmitten geleistet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährige ehemaligen Geschäftsführer vor, sich im Zeitraum Dezember 2016 bis Mai 2017 insgesamt 25 825 Euro von diesem Geld auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben, im Wissen, dass es sich dabei um Geld aus Korruptionsstraftaten handelt. Die 62 Jahre alte Freundin der früheren Präsidentin soll sich knapp 111 000 Euro durch Überweisungen verschafft haben, ihre 23-jährige Tochter etwa 50 000 Euro. Die beiden Frauen sollen ebenfalls gewusst haben, dass das Geld aus einer Straftat stammt.
Die Einleitung der Ermittlungen beruhte auf einer im Januar 2016 erstatteten Geldwäscheverdachtsanzeige der Frankfurter Filiale einer in Seoul ansässigen südkoreanischen Bank, welche zu dem Zeitpunkt sowohl die Konten für die Schmittener Firma als auch für die beiden südkoreanischen Frauen führte.
Der Fall schlug vor einigen Jahren hohe Wellen in Südkorea. Im Dezember 2016 stimmte im Zusammenhang mit dem Skandal eine große Mehrheit im südkoreanischen Parlament in einem Amtsenthebungsverfahren gegen Park Geun-hye. Die ehemalige Präsidentin wies die Vorwürfe zurück. Das ursprünglich auch gegen die ehemalige Präsidentin Park geführte Ermittlungsverfahren wurde, da die ihr vorgeworfenen Handlungen ausschließlich in Südkorea erfolgten, mangels Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts eingestellt. Im Februar 2018 wurde sie in Südkorea zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre 62 Jahre alte Freundin wurde zwischenzeitlich in Südkorea ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie einer Geldstrafe von umgerechnet über 13 Millionen Euro verurteilt. Sie befindet sich in Haft, die Ermittlungen gegen die Tochter sind noch nicht abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährige ehemaligen Geschäftsführer vor, sich im Zeitraum Dezember 2016 bis Mai 2017 insgesamt 25 825 Euro von diesem Geld auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben, im Wissen, dass es sich dabei um Geld aus Korruptionsstraftaten handelt. Die 62 Jahre alte Freundin der früheren Präsidentin soll sich knapp 111 000 Euro durch Überweisungen verschafft haben, ihre 23-jährige Tochter etwa 50 000 Euro. Die beiden Frauen sollen ebenfalls gewusst haben, dass das Geld aus einer Straftat stammt.
Die Einleitung der Ermittlungen beruhte auf einer im Januar 2016 erstatteten Geldwäscheverdachtsanzeige der Frankfurter Filiale einer in Seoul ansässigen südkoreanischen Bank, welche zu dem Zeitpunkt sowohl die Konten für die Schmittener Firma als auch für die beiden südkoreanischen Frauen führte.
Der Fall schlug vor einigen Jahren hohe Wellen in Südkorea. Im Dezember 2016 stimmte im Zusammenhang mit dem Skandal eine große Mehrheit im südkoreanischen Parlament in einem Amtsenthebungsverfahren gegen Park Geun-hye. Die ehemalige Präsidentin wies die Vorwürfe zurück. Das ursprünglich auch gegen die ehemalige Präsidentin Park geführte Ermittlungsverfahren wurde, da die ihr vorgeworfenen Handlungen ausschließlich in Südkorea erfolgten, mangels Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts eingestellt. Im Februar 2018 wurde sie in Südkorea zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre 62 Jahre alte Freundin wurde zwischenzeitlich in Südkorea ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie einer Geldstrafe von umgerechnet über 13 Millionen Euro verurteilt. Sie befindet sich in Haft, die Ermittlungen gegen die Tochter sind noch nicht abgeschlossen.
30. Juli 2020, 12.26 Uhr
ez
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