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Vorwurf: Beihilfe zum Mord
Opferfamilien zeigen Vater des Hanau-Attentäters an
Auch ein Jahr nach dem rassistischen Anschlag von Hanau kehrt für die Angehörigen der neun Opfer keine Ruhe ein. Sie sehen in dem Vater des Attentäters eine Bedrohung und haben nun Anzeige gegen den 73-Jährigen erstattet.
Vor knapp einem Jahr, am 19. Februar 2020, starben neun Menschen bei einem rassistischen Attentat in der Hanauer Innenstadt. Der Täter, Tobias R., tötete auch seine Mutter bevor er sich anschließend selbst das Leben nahm. Für die Angehörigen ist er jedoch nicht der einzig Schuldige: Sie sehen in dem Vater von Tobias R. ebenfalls einen Täter und haben nun Strafanzeige gegen den 73-Jährigen gestellt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, werfen sie dem Vater in dem 16 Seiten langen Schreiben unter anderem Beihilfe zum Mord vor.
Weiter heißt es darin laut Süddeutscher Zeitung, es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Vater von den geplanten Taten gewusst und seinen Sohn darin bestärkt habe. Darüber hinaus soll der 73-Jährige bei seinen Angaben zur Tatnacht immer wieder falsche, durch Zeug:innen widerlegte Angaben gemacht haben. So habe er angegeben, am Tatabend bereits um 20 Uhr zu Bett gegangen zu sein und folglich nichts von seinem Sohn mitbekommen zu haben. Er sei erst durch das Aufsprengen der Haustür durch die Polizei aufgeweckt worden. Weder von dem Hubschrauber über, noch von Schüssen im Haus habe er etwas mitbekommen. Einer Nachbarin zufolge, habe diese ihn jedoch auch nach 22.30 Uhr mehrfach sowohl an seinem eigenen Auto als auch an dem seines Sohnes gesehen.
Die Anwälte der Opferfamilien gehen davon aus, dass der Vater ein „überzeugter Ideologe“ sei, der gezielt vorgehe und die wahren Motive verschleiere. Sie fordern die Bundesanwaltschaft auf, erneut zu ermitteln. Auch die Angehörigen hatten den Behörden in der Vergangenheit mehrfach vorgeworfen, nicht genügend ermittelt zu haben, wie die Tatnacht genau abgelaufen sei.
Der Vater selbst hatte in den vergangenen Wochen immer wieder durch sein Verhalten für Aufsehen gesorgt. So soll er unter anderem die Tatwaffe seines Sohnes zurückgefordert haben und durch Aussagen rassistischen und verschwörungstheoretischen Inhalts aufgefallen sein. Wie der Spiegel berichtete, soll der 73-Jährige in einem Vernehmungsprotokoll behauptet haben, sein Sohn sei von einer Geheimdienstorganisation ermordet worden und die Tat in Hanau habe ein als sein Sohn verkleideter Agent begangen.
Weiter heißt es darin laut Süddeutscher Zeitung, es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Vater von den geplanten Taten gewusst und seinen Sohn darin bestärkt habe. Darüber hinaus soll der 73-Jährige bei seinen Angaben zur Tatnacht immer wieder falsche, durch Zeug:innen widerlegte Angaben gemacht haben. So habe er angegeben, am Tatabend bereits um 20 Uhr zu Bett gegangen zu sein und folglich nichts von seinem Sohn mitbekommen zu haben. Er sei erst durch das Aufsprengen der Haustür durch die Polizei aufgeweckt worden. Weder von dem Hubschrauber über, noch von Schüssen im Haus habe er etwas mitbekommen. Einer Nachbarin zufolge, habe diese ihn jedoch auch nach 22.30 Uhr mehrfach sowohl an seinem eigenen Auto als auch an dem seines Sohnes gesehen.
Die Anwälte der Opferfamilien gehen davon aus, dass der Vater ein „überzeugter Ideologe“ sei, der gezielt vorgehe und die wahren Motive verschleiere. Sie fordern die Bundesanwaltschaft auf, erneut zu ermitteln. Auch die Angehörigen hatten den Behörden in der Vergangenheit mehrfach vorgeworfen, nicht genügend ermittelt zu haben, wie die Tatnacht genau abgelaufen sei.
Der Vater selbst hatte in den vergangenen Wochen immer wieder durch sein Verhalten für Aufsehen gesorgt. So soll er unter anderem die Tatwaffe seines Sohnes zurückgefordert haben und durch Aussagen rassistischen und verschwörungstheoretischen Inhalts aufgefallen sein. Wie der Spiegel berichtete, soll der 73-Jährige in einem Vernehmungsprotokoll behauptet haben, sein Sohn sei von einer Geheimdienstorganisation ermordet worden und die Tat in Hanau habe ein als sein Sohn verkleideter Agent begangen.
18. Februar 2021, 12.58 Uhr
sie
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