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Foto: Pixabay
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Verdacht der Steuerhinterziehung

Razzia beim DFB

Am Mittwochmorgen wurden Räumlichkeiten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) durchsucht, darunter auch Privaträume von sechs Verantwortlichen. Sie werden verdächtigt, bei Einnahmen aus der Bandenwerbung Steuern in Millionenhöhe umgegangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Geschäftsräume des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie Privatwohnungen von sechs gegenwärtigen und ehemaligen DFB-Funktionären durchsucht. Grund dafür sei der Verdacht „der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen“, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen mitteilte. An den Durchsuchungen, die gemeinsam von Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt, Steuerfahndung und Bundespolizei organisiert wurden, sollen insgesamt 200 Beamtinnen und Beamte beteiligt gewesen sein.

Konkret wird den Beschuldigten zur Last gelegt, Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015 bewusst falsch deklariert zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Mit der Deklarierung als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung, die für den eingetragenen Verein steuerfrei sind, sei der DFB einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der DFB im Dezember 2013 die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in Spielstätten von Länderspielen für den Zeitraum von 2014 bis 2018 vertraglich an eine schweizerische Gesellschaft verpachtet haben. Trotz des Vertragswerks soll der Verband der Gesellschaft kaum Handlungsspielraum gelassen und stattdessen über seine Sponsorenverträge aktiv bei der Vergabe der Bandenwerbeflächen mitgewirkt haben. Dieser Umstand führe laut Staatsanwaltschaft „zur steuerrechtlichen Konsequenz, dass die Einnahmen aus der Verpachtung nicht der steuerfreien Vermögensverwaltung, sondern dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind und somit zu versteuern gewesen wären“.

Die Namen der sechs Verdächtigen nannte die Behörde nicht. „Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten von dieser steuerlichen Unrichtigkeit wussten, sie aber bewusst wählten, um dem DFB hierdurch einen Steuervorteil von großem Ausmaß zu ermöglichen“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Erst im Juni hatte der DFB die Zusammenarbeit mit der Vermarktungsagentur Infront nach rund 40 Jahren für beendet erklärt. Vorausgegangen war die Vorlage von Zwischenergebnissen einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Esecon, welches der DFB mit der internen Aufarbeitung beauftragt hatte, nachdem der Verband im Frühjahr 2019 Hinweise auf mögliche schädigende Handlungen erhalten hatte. Infront reagierte daraufhin mit Unverständnis und zweifelte in einem nächsten Schritt die Wirksamkeit der Kündigung an. Der Streit endete schließlich mit einem Vergleich, bei dem laut DFB beide Parteien die Geschäftsbeziehungen „einvernehmlich“ für beendet erklärten.
 
7. Oktober 2020, 12.40 Uhr
sie
 
 
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