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Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Folterverdacht: BKA nimmt syrischen Arzt in Hessen fest
Das Bundeskriminalamt hat am Freitag, den 19. Juni, einen mutmaßlichen Mitarbeiter eines syrischen Geheimdienstes in Hessen festgenommen. Der Beschuldigte soll einen Inhaftierten in einem Gefängnis gefoltert haben. Er befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hat am Freitagabend einen mutmaßlichen Mitarbeiter eines syrischen Geheimdienstes durch Beamte des Bundeskriminalamts in Hessen festnehmen lassen. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den syrischen Staatsangehörigen Alaa M. Er soll als Arzt in einem Gefängnis des syrischen militärischen Geheimdienstes in der Stadt Homs tätig gewesen sein und dort mindestens in zwei Fällen einen Inhaftierten gefoltert haben. Laut Bundesanwaltschaft soll Alaa M. auf sein späteres Opfer A. mit einem Plastikrohr eingeschlagen haben, auch nachdem dieser bereits zu Boden gegangen war. Zusätzlich soll er auf das Opfer eingetreten haben. Am Folgetag soll es abermals zu Schlägen durch den Beschuldigten und einen weiteren Arzt gekommen sein. Laut Anklage verstarb der Geschädigte in der Folgezeit. Die Ursache für den Eintritt des Todes sei bislang jedoch noch unklar. A. soll aufgrund seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen das syrische Regime in dem Gefängnis festgehalten worden sein.
Alaa M. soll Mitte des Jahres 2015 Syrien verlassen haben und nach Deutschland gekommen sein. Hier habe er weiter als Arzt praktiziert, zuletzt soll er in Hessen tätig gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte. Nun muss sich Alaa M. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den syrischen Staatsangehörigen Alaa M. Er soll als Arzt in einem Gefängnis des syrischen militärischen Geheimdienstes in der Stadt Homs tätig gewesen sein und dort mindestens in zwei Fällen einen Inhaftierten gefoltert haben. Laut Bundesanwaltschaft soll Alaa M. auf sein späteres Opfer A. mit einem Plastikrohr eingeschlagen haben, auch nachdem dieser bereits zu Boden gegangen war. Zusätzlich soll er auf das Opfer eingetreten haben. Am Folgetag soll es abermals zu Schlägen durch den Beschuldigten und einen weiteren Arzt gekommen sein. Laut Anklage verstarb der Geschädigte in der Folgezeit. Die Ursache für den Eintritt des Todes sei bislang jedoch noch unklar. A. soll aufgrund seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen das syrische Regime in dem Gefängnis festgehalten worden sein.
Alaa M. soll Mitte des Jahres 2015 Syrien verlassen haben und nach Deutschland gekommen sein. Hier habe er weiter als Arzt praktiziert, zuletzt soll er in Hessen tätig gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte. Nun muss sich Alaa M. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
22. Juni 2020, 13.34 Uhr
sie
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