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Foto: Symbolbild © Bernd Kammerer
Foto: Symbolbild © Bernd Kammerer

Verbot von Sturm-/Wolfsbrigade 44

Durchsuchungen in 18 hessischen Wohnungen

Bundesinnenminister Seehofer hat am Dienstag die rechtsextremistische Vereinigung „Sturmbrigade 44“, auch bekannt als „Wolfsbrigade 44“, verboten. In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern werden seitdem Durchsuchungen durchgeführt.
Am frühen Dienstagmorgen gab Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bekannt, dass die rechtsextremistische Vereinigung „Sturmbrigade 44“, auch bekannt als „Wolfsbrigade 44“, verboten und aufgelöst wird. Für diese Entscheidung sprach sich am Morgen auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) aus. Das Vereinsverbot sei ein „scharfes Schwert des Rechtsstaats“. „Die Gruppierung hat den Nationalsozialismus auf eindeutige Weise verherrlicht und sich klar gegen unsere demokratischen Werte positioniert“, so Beuth. „Was aus diesem menschenverachtenden Gedankengut und dem geschürten Hass folgen kann, haben wir in den letzten beiden Jahren in Deutschland und Hessen auf schmerzliche Art erfahren.“ Hessen hatte das Verbot der Vereinigung 2019 beim Bundesinnenministerium angeregt; das Land gilt auch als eines der Zentren der Gruppierungen.

Seit Dienstagmorgen durchsuchen nach Angaben des Innenministeriums 187 Einsatzkräfte, darunter 23 Bundespolizist:innen, Wohnungen von insgesamt 13 Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel sei es, die Gewinnung von Beweismitteln für die weitere Aufklärung der Strukturen und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen. Aufgefunden habe man bislang Waffen wie Einhandmesser, Armbrust, Bajonette und Machete, NS-Devotionalien wie Hakenkreuze und Fahnen sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien. In Hessen handele es sich dabei konkret um 18 Wohnungen, vier Arbeitsstellen und zwei Haftzellen, für die allein 145 Einsatzkräfte tätig seien.

Acht der 13 der führenden Vereinsmitglieder seien wohnhaft in Hessen, weshalb das Vereinsverbot auch mit großem Einsatz des hessischen Sicherheitsbehörden umgesetzt werde, sagte der Beuth. Diese hätten die Verbotsverfügung nun an ihren Wohnort im Raum Nordhessen zugestellt bekommen. Federführend koordiniert werden die polizeilichen Maßnahmen von der „Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hessen Rechts“. Die verbotene Gruppierung sei mehrmals Thema im Hessischen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum und der aus 140 Mitgliedern bestehenden BAO Hessen R gewesen. Der Verein „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Auch der extremismuspolitische Sprecher der hessischen CDU-Fraktion Holger Bellino betonte am Montagvormittag, dass die „intensiven Vorbereitungen“ der staatlichen Sicherheitsbehörden richtig gewesen seien und sich gelohnt hätten. „Das ist ein wichtiger Erfolg gegen Hass und Hetze und für eine freie und demokratische Gesellschaft. Ewiggestrige passen nicht in unsere Welt. Rechtsextremisten müssen wissen, dass wir Antisemitismus und Extremisten keinesfalls tolerieren.“
 
1. Dezember 2020, 13.13 Uhr
jwe
 
 
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