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Tatverdächtiger vermutlich nicht schuldfähig
Verhandlung im Falle des getöteten Achtjährigen beginnt
Ein Jahr nach der Tötung eines achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen den Tatverdächtigen. Der 41-Jährige soll das Kind und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen und im Anschluss eine weitere Frau verletzt haben.
Am 29. Juli 2019 starb am Frankfurter Hauptbahnhof ein achtjähriger Junge, nachdem er von einem Mann an Gleis 7 vor einen einfahrenden ICE gestoßen wurde. Die Tat erschütterte damals das gesamte Land; ein Jahr später beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Dem 41-Jährigen werden Totschlag, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last legt.
Der Mann soll an besagtem Juli-Tag, höchstwahrscheinlich willkürlich, den achtjährigen Jungen und dessen Mutter in das Gleisbett geschubst haben. Während sich die Mutter gerade noch rechtzeitig zur Seite rollen konnte, wurde das Kind von dem einfahrenden Zug erfasst und tödlich verletzt. Im Anschluss soll der Tatverdächtige eine weitere Frau zu Boden gestoßen und damit erheblich verletzt haben.
Bereits kurz nach der Tat gab es Hinweise darauf, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise nicht schuldfähig sein könnte. Ende August des vergangenen Jahres teilte die Staatsanwaltschaft mit, das der Tatverdächtige dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen zufolge an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum, am ehesten an einer „paranoiden Schizophrenie“ leide. Diese soll laut Gutachter zur Tatzeit in akuter Form vorgelegen und kausal in Zusammenhang mit der Tat gestanden haben. Daher „sei zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei Tatbegehung auszugehen“.
Vor der Tat soll sich der in der Schweiz wohnhafte Mann in psychiatrischer Behandlung befunden haben. Zudem soll er kurz vor der Tat in Frankfurt seine Nachbarin mit einem Messer bedroht haben. Außerdem soll er seine Ehefrau sowie die drei gemeinsamen Kinder in der Wohnung eingesperrt haben. Laut den Angehörigen sei dieses Verhalten „untypisch“ für den 41-Jährigen gewesen.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt hat mit Beschluss vom 3. Juli 2020 das Hauptverfahren gegen den Tatverdächtigen eröffnet und die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft mit der Maßgabe zugelassen, „dass bei den für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendigen Anlasstaten auch von einem Mord sowie versuchten Mordes in zwei Fällen auszugehen sein könnte, sofern die Beweisaufnahme ergeben sollte, dass der Beschuldigte unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer (Heimtücke) gehandelt hat.“
Die Verhandlung beginnt am 19. August 2020.
Der Mann soll an besagtem Juli-Tag, höchstwahrscheinlich willkürlich, den achtjährigen Jungen und dessen Mutter in das Gleisbett geschubst haben. Während sich die Mutter gerade noch rechtzeitig zur Seite rollen konnte, wurde das Kind von dem einfahrenden Zug erfasst und tödlich verletzt. Im Anschluss soll der Tatverdächtige eine weitere Frau zu Boden gestoßen und damit erheblich verletzt haben.
Bereits kurz nach der Tat gab es Hinweise darauf, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise nicht schuldfähig sein könnte. Ende August des vergangenen Jahres teilte die Staatsanwaltschaft mit, das der Tatverdächtige dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen zufolge an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum, am ehesten an einer „paranoiden Schizophrenie“ leide. Diese soll laut Gutachter zur Tatzeit in akuter Form vorgelegen und kausal in Zusammenhang mit der Tat gestanden haben. Daher „sei zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei Tatbegehung auszugehen“.
Vor der Tat soll sich der in der Schweiz wohnhafte Mann in psychiatrischer Behandlung befunden haben. Zudem soll er kurz vor der Tat in Frankfurt seine Nachbarin mit einem Messer bedroht haben. Außerdem soll er seine Ehefrau sowie die drei gemeinsamen Kinder in der Wohnung eingesperrt haben. Laut den Angehörigen sei dieses Verhalten „untypisch“ für den 41-Jährigen gewesen.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt hat mit Beschluss vom 3. Juli 2020 das Hauptverfahren gegen den Tatverdächtigen eröffnet und die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft mit der Maßgabe zugelassen, „dass bei den für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendigen Anlasstaten auch von einem Mord sowie versuchten Mordes in zwei Fällen auszugehen sein könnte, sofern die Beweisaufnahme ergeben sollte, dass der Beschuldigte unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer (Heimtücke) gehandelt hat.“
Die Verhandlung beginnt am 19. August 2020.
10. Juli 2020, 12.50 Uhr
Ronja Merkel
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. Mehr von Ronja
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