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Stiftungsuni im Gesetzgebungsverfahren
Die Landesregierung will der Frankfurter Goethe-Universität über das neue Hochschulgesetz ermöglichen, eine Stiftungsuniversität zu werden. Gestern hatte Wissenschaftsminister Udo Corts seine Pläne zum neuen Gesetz dem Kabinett vorgelegt, möglichst noch vor der Sommerpause soll dann im Landtag in Wiesbaden eine Entscheidung gefällt werden. Im Gesetz werden die Grundlagen für das Konzept gelegt, dass das Präsidium der Universität Ende vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Die Ausgestaltung wird von der Universität selbst wahrgenommen. Das Konzept zur Stiftungsuniversität sieht vor, dass das Land Finanzen und Liegenschaften der Universität selbst überträgt, die sich fortan um die Verwaltung des Milliardenvermögens selbst kümmert. Zugleich erhielte die Frankfurter Uni größtmögliche Unabhängigkeit vom Land, dass als Stifter künftig nur noch in einem Stiftungskuratorium vertreten wäre - einem Gremium, dass laut Uni-Präsident Rudolf Steinberg einzig beratende Funktionen wahrnehme. Der Allgemeine Studierendenausschuss ist nicht per se gegen das Konzept der Stiftungsuniversität, möchte aber, dass die neu zu schaffenden Gremiem paritätisch besetzt werden. "Der AStA wird die weiteren Diskussionen kritisch begleiten", kündigte der amtierende AStA-Vorsitzende Amin Benaissa gegenüber dem Journal Frankfurt an.
Siehe auch: Interview mit Rudolf Steinberg zur Stiftungsuni.
Text: Nils Bremer
20. März 2007, 10.05 Uhr
red
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