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Foto: Nadine Gerhardt
Foto: Nadine Gerhardt

Stadt geht gegen kommerzielle Anbieter vor

Keine Yogakurse mehr auf Grünflächen

Wer in Parks und auf städtischen Grünflächen Yoga- und andere Sportkurse anbietet, muss mit Kontrollen durch die Stadtpolizei rechnen. Das Grünflächenamt wolle die Kontrolle über die öffentlichen Plätze wiedergewinnen, heißt es.
In New York oder Shanghai sieht man oft gruppenweise Menschen, die in öffentlichen Parks Tai Chi betreiben oder Yoga. Längst ist der Trend auch in Frankfurt angekommen. Im Holzhausenpark und am Mainufer gab es etwa Yogastunden, wo man in der Natur, an der frischen Luft und das noch ohne großen Lärm zu produzieren seinen Bewegungsdrang ausleben kann. Auch Bootcampkurse oder Mummyfitnessangebote werden draußen angeboten. So sieht die gelebte „Sportstadt Frankfurt“ aus, die von der Politik immerzu angepriesen wird. Doch wenn es sich dabei um kommerzielle Kurse handelt, dann ist diese Form der Dienstleistung auf städtischen Grünflächen genaugenommen eine Ordnungswidrigkeit, so steht es in der Grünflächensatzung, und gegen Zuwiderhandlungen geht die Stadt nun vor. Es könnten sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro fällig werden.

Das musste kürzlich auch die Yogalehrerin Nadine Gerhardt erfahren. „Letzte Woche kamen zwei Polizeibeamte in den Park.“ Die Yogalehrerin meint, ihre Berufsgruppe werde genauso wie Boot-Camp-Leader mittlerweile nahezu wie Drogendealer behandelt. „Überall in den Parks und am Museumsufer sind jetzt Polizisten unterwegs und nehmen Personalien auf. Während andere Städte ihre Bürger unterstützen, sich gesund zu erhalten, macht Frankfurt genau das Gegenteil. Wir Lehrer können genauso wenig von Luft und Liebe leben und die überteuerten Frankfurter Mieten zahlen wie alle anderen auch.“ Vordergründig geht es der Stadt, genauer dem Grünflächenamt, um den Schutz der Grünanlagen, etwa auch des gerade erst sanierten Holzhausenparks. Man wolle die Kontrolle über die Parks zurückgewinnen, hat der Grünflächenamtsleiter Stephan Heldmann gegenüber einer Zeitung geäußert. Doch warum sind dann kostenlose Yogakurse erlaubt?

Nadine Gerhardt regt sich auch darüber auf, dass man ja keine Erlaubnis beantragen könne oder eine Locationgebühr entrichten könne. „Das wurde abgelehnt. In keiner anderen deutschen Stadt gibt es so etwas!“, sagt sie entrüstet! Sie hat nun eine Petition gestartet, bei der seit Sonntag bereits mehr als 600 Menschen unterschrieben haben. Am Sonntag will sie eine kostenlose Yogastunde anbieten. „Es ist wichtig, dass wir uns zeigen und uns das nicht gefallen lassen. Das wäre das Ende für jeglichen Outdoor-Sport.“

Am Mittwochmorgen waren bedauerlicherweise weder Ordnungs- und Sportdezernent Markus Frank (CDU) noch der Grünflächenamtsleiter Stephan Heldmann für ein Statement zu erreichen. Vielleicht aber könnte man die Grünflächensatzung ja auch anders gewichten. Letztlich sind laut der Satzung „Grünanlagen [...] öffentliche Park- und Grünflächen, die der Allgemeinheit unentgeltlich für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten dienen.“ Sie dienen, so die Satzung „als Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus [...] der aktiven Freizeitgestaltung. Vielleicht könnte man bei gemeinnützigen Sportaktivitäten dann ja eine Ausnahme gemacht werden von dem Passus: „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Abs. 4 Nr. 12 Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anbietet, diesbezügliche Rechtsgeschäfte in Grünanlagen abwickelt, die Grünanlage zur Gewerbeausübung nutzt oder durch gewerbliches Handeln von außen in die Grünanlage hineinwirkt.“
 
5. September 2018, 10.00 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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