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Sozialministerium unterstützt Kliniken

Pauschale für ärztliche Untersuchungen nach Vergewaltigung

Ab sofort unterstützt das Hessische Sozialministerium Kliniken bei ärtzlichen Untersuchung von Vergewaltigungsopfern mit einer Fallpauschale von 200 Euro. Die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt sieht darin die Verkleinerung einer „wichtigen Finanzlücke“.
200 Euro – mit diesem Betrag bezuschusst das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ab sofort ärztliche Untersuchungen sowie die Beweissicherung nach einer Vergewaltigung ohne vorausgegangene Strafanzeige. Unterstützt werden damit alle Kliniken, die dem Versorgungsbund „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ angehören. Dieser wurde 2013 unter anderem gemeinsam von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt und der Stadt Frankfurt gegründet. Mit der Pauschale könne „eine wichtige Finanzlücke“ verkleinert werden, so die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt. Seit langem habe man sich dafür eingesetzt, eine Entgeltregelung für die beteiligten Kliniken zu finden, um die Versorgungslage von Betroffenen in gleichem Umfang aufrechtzuerhalten.

„Die angeschlossenen hessischen Kliniken leiden unter massivem Kostendruck und haben Probleme, die umfassenden Leistungen, die bei der Untersuchung und Beweissicherung nach einer Vergewaltigung auf sie zukommen, alleine zu stemmen“, heißt es von der Beratungsstelle. Im Rahmen der medizinischen Soforthilfe erbrachte Leistungen könnten aktuell nur über eine Notfallpauschale von rund 25 Euro abgerechnet werden. „Es ist verständlich, dass eine hausinterne Kostenübernahme seitens der Kliniken auf Dauer nicht tragbar ist. Für viele Untersuchungen gibt es aktuell keinen Kostenträger. Dabei sind diese aufwendig und zeitintensiv“, so Angela Wagner von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt. Auch die Infektionsdiagnostik sei bisher nicht abrechnungsfähig und gehe zu Lasten des Krankenhauses.

Die Landesmittel hätten auch dabei geholfen, die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ über die Grenzen Frankfurts hinaus in vielen hessischen Kommunen und Landkreisen zu implementieren. Mit Einführung der Fallpauschale werde erstmals nun die ärztliche Betreuung und Untersuchung angemessen honoriert, so die Beratungsstelle. Mit der Fallpauschale wurde eine Art Übergangslösung geschaffen, bis das Land Hessen gemeinsam mit den Krankenkassen eine Regelung findet. So lange wird die Kostenerstattung über die Beratungsstelle Frauennotruf abgewickelt.

„Neben einer medizinischen Versorgung und der Befundsicherung ist auch die psychosoziale Unterstützung und die Vermittlung in psychosoziale Hilfeangebote dringend geboten“, so Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). Die ganzheitliche Versorgung von Gewaltopfern werde bei den Vorüberlegungen und Verhandlungen mit den Krankenkassen an erster Stelle stehen.

Laut der Beratungsstelle Frauennotruf wird das Angebot medizinischer Soforthilfe seit dem Start im Jahr 2013 vermehrt wahrgenommen – trotz der großen Hemmschwelle, der von Vergewaltigung betroffene Frauen gegenüberstehen. 486 Frauen wurden bis Dezember 2019 medizinisch behandelt. „Durch unsere neue Aufgabe, die Fallpauschale auszuzahlen, hoffen wir auf eine verbesserte Rückmeldung der teilnehmenden Kliniken zur Anzahl der tatsächlich versorgten Frauen“, so Wagner. Jedoch sei weiterhin von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
 
13. August 2020, 13.40 Uhr
jwe
 
 
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