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Foto: Symbolbild © unsplash
Foto: Symbolbild © unsplash

Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

Umsetzung der Istanbul Konvention macht Fortschritte

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich auch das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt verstärkt. Nun sollen zusätzliche Mittel zur Prävention eingesetzt werden, die Grünen im Römer betonen die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein komplexes Problem mit einer gigantischen Dunkelziffer. In Zeiten der Pandemie scheint sich die Situation noch zu verschärfen. Hilfseinrichtungen und -angebote berichten von einem merkbaren Anstieg der Hilfegesuche. Umso wichtiger ist es, dass entsprechende Angebote und Einrichtungen hinreichend gefördert und, wo nötig, erweitert werden. „Zusätzliche Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt gegen Mädchen* und Frauen* waren ein Schwerpunkt der Haushaltsinitiativen meiner Fraktion für 2020“, erklärt Ursula auf der Heide, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Römer. Durch die Zustimmung der Stadtverordneten könne die Umsetzung entsprechender Maßnahmen nun, wenn auch langsam, Fahrt aufnehmen.

Auf der Heide begrüßt diese Entwicklung und verweist zugleich auf den hohen Nachholbedarf. Zwar stehe Frankfurt bei der Prävention und dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bisher nicht schlecht da – Träger und Projekte erhielten zwar nicht immer ausreichende, aber dennoch erhebliche Mittel aus dem Haushalt der Stadt und des Landes. Akut sei jedoch vor allem die Anzahl der Frauenhausplätze nicht ausreichend. Immer wieder müssten Frauen wegen Platzmangels weggeschickt werden. Dies sei nicht nur mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention nicht vereinbar, sondern „unmenschlich und unter Umständen sogar lebensbedrohlich“, so auf der Heide.

Auch Martina Feldmayer, Spitzenkandidatin, und Beatrix Baumann, Vorstandssprecherin der Frankfurter Grünen, betonen in einer gemeinsamen Presseerklärung am Dienstag die Dringlichkeit zusätzlicher Maßnahmen: „Wir wollen, dass die Istanbul-Konvention in Frankfurt weiter umgesetzt wird und ein verstärkter Fokus auf vulnerable Gruppen wie geflüchtete Frauen gelegt wird.“

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist 2014 in Kraft getreten. In dem völkerrechtlichen Vertrag verpflichten sich alle unterzeichnenden Staaten zu einer bedarfsdeckenden, wohnortnahen, allgemein zugänglichen und angemessenen Infrastruktur, um Gewaltschutz und Unterstützung zu garantieren.
 
21. Januar 2021, 13.31 Uhr
srs
 
 
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