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Foto: IMAGO/Michael Schick
Foto: IMAGO/Michael Schick

SEK-Auflösung

Keine strafrechtlichen Konsequenzen für 25 Beamte

Im Fall der Vorwürfe gegen Polizeibeamte wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats kann offenbar etwa die Hälfte der Polizisten nicht strafrechtlich belangt werden. Einige von ihnen haben sich laut Innenministerium zudem „erkennbar von diskriminierenden Inhalten distanziert“.
Im Fall der Vorwürfe gegen Polizeibeamte wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats kann offenbar etwa die Hälfte der Polizisten nicht strafrechtlich belangt werden. Gegen 25 hessische Polizisten (davon 17 des ehemaligen SEK Frankfurt), die an den rechtsextremen Gruppenchats beteiligt waren, werde derzeit weder nach dem Strafrecht noch nach dem Disziplinarrecht vorgegangen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Dies teilte das Hessische Innenministerium am Dienstag mit. „Einige von ihnen haben sich in den Chats erkennbar von diskriminierenden Inhalten distanziert und sind zum Teil aus den Chatgruppen ausgetreten“, heißt es vonseiten des Innenministeriums.

„Wir arbeiten das Fehlverhalten aller beteiligten Beamten umfassend und gründlich auf. Einige Beamte haben sich durch die Teilnahme an den Chats nach heutigem Stand nicht strafbar gemacht. Die Regeln des Rechtsstaats setzen den Rahmen dafür, was bestraft werden kann und was nicht“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Der Integritätsbeauftragte Harald Schneider werde jedoch „eine sorgfältige Aufarbeitung etwaigen Fehlverhaltens unterhalb der Strafbarkeits- und Disziplinarschwelle sicherstellen“.

Ein weiterer Schritt zur Neuaufstellung des ehemaligen SEK Frankfurt sei ein Umzug der verbliebenen Beamten. Sie sollen „noch diese Woche in neu strukturierten Gruppen unter neuer Führung“ in die Mudra-Kaserne der Hessischen Bereitschaftspolizei in Wiesbaden ziehen. Die ehemaligen Räume im Polizeipräsidium Frankfurt seien durch Expert:innen der Staatsschutzabteilung des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) und des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) begutachtet worden. „Die Prüfung ergab, dass keine strafbewehrten Darstellungen in den Räumlichkeiten festzustellen sind“, teilte das Innenministerium mit. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe festgestellt, dass in den Räumen „kein direkter Bezug zum Rechtsextremismus“ zu finden sei.

Die in den Räumen des SEK Frankfurt festgestellten Lambda-Symbole, die auf angebrachten Filmplakaten zu sehen waren und gleichzeitig als Logo der Identitären Bewegung (IB) fungieren, sollen nach Einschätzung des LfV Hessen nicht im Bezug zur IB stehen. Vielmehr sei eine durchgängige Bezugnahme zum Kinofilm „300“ festgestellt worden.
 
23. Juni 2021, 13.24 Uhr
ez
 
 
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