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Rechtschreibereform bindend

Heute tritt die Rechtschreibereform neun Jahre nach ihrer Einführung und diversen Änderungen endgültig in Kraft. Damit endet die einjährige Übergangsfrist für die Änderungen, die die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Jahr 2006 auf Vorschlag des Rats für deutsche Rechtschreibung beschlossen hatten.
Das heißt auch, dass ab heute die Neuerungen in der Notengebung an Schulen berücksichtigt werden und sämtliche deutschsprachigen Nachrichtenagenturen ihre Schreibweisen umständen.
Die Änderungen betreffen die Groß- und Kleinschreibung, die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende. Ab Mittwoch schreibt man wieder „abwärtsfahren“ und „eis laufen“ statt bisher „abwärts fahren“ und „Eis laufen“. Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv können wieder groß geschrieben werden, und in Briefen darf es wieder „Du“ und „Ihr“ heißen. Außerdem wird die Abtrennung von Einzelvokalen am Wortanfang oder Wortende - wie E-sel, Feiera-bend, Bi-omüll – grundsätzlich ausgeschlossen.
Die anderen Regeln der neuen Rechtschreibung gelten weiter, beispielsweise dass nach zusammengesetzten Vokalen das ß steht, dieses jedoch nach einem kurzen Vokal zu ss wird.

Text: JS, Foto: Pixelio

 
1. August 2007, 09.03 Uhr
red
 
 
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