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Foto: Dirk Ostermeier
Foto: Dirk Ostermeier

Prozess CargoCity Süd

Ardi Goldman: „Das Geld reicht zum Überleben“

Ex-Fraport-Mitarbeiter Volker A. verlas beim Prozess um CargoCity Süd den zweiten Teil seiner Einlassung und berichtete von Bestechungsversuchen, die er ausgeschlagen habe. Ardi Goldman musste seine Finanzen offenlegen.
Am vorherigen Verhandlungstag um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd hatte sich erstmals der frühere Fraport-Manager Volker A. zu Wort gemeldet. Dabei hatte er geschildert, dass seine Vorgesetzten nur an schnellen Gewinnen interessiert waren und ihn gemobbt hätten. Am Dienstag folgte der zweite Teil seiner Einlassung. Die drehte sich um sein Ausscheiden bei Fraport – man hatte ihn gedrängt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nachdem er das abgelehnt hatte, wurde er versetzt, berichtete Volker A. Im Jahr 2008 trennte er sich schließlich vom Flughafenbetreiber.

"Meine Abfindung betrug 260.000 Euro", erzählte er. Jedoch habe er eine Geheimhaltungsklausel unterzeichnen müssen. In der Aufhebungsvereinbarung seien nur 100.000 Euro Abfindung aufgelistet gewesen. Für die übrige Summe sei ein Schreiben aufgesetzt, so Volker A. Die Vereinbarung, die eigentliche Abfindungssumme nicht zu nennen, sei seiner Meinung nach hinfällig. "An die Geheimhaltung der Abfindungssumme habe ich mich strikt gehalten. Nachdem die Ermittlungsbehörden jedoch offensichtlich die Presse umfangreich und rechtswidrig mit Details aus den Ermittlungsakten versorgt haben, sind auch die Informationen zur Auflösung meines Arbeitsverhältnisses verbreitet worden", erläuterte der ehemalige Fraport-Angestellte. Er bezog sich dabei konkret auf einen Artikel des Focus, der am 1. September 2014 erschienen war.

Mit den letzten Sätzen seiner Einlassung belastete Volker A. seine Mitangeklagten, Investor Kai B. und Makler Uwe S. Beide hätten ihm Geld für eine Aussage zu ihren Gunsten angeboten – aber er würde sich nicht bestechen lassen und habe daher abgelehnt. Bei diesem Bestechungsversuch geht es nicht um die Hauptverhandlung der CargoCity-Süd-Affäre, sondern um einen Zivilprozess. Uwe S. hatte sein angebliches Schmiergeld von Kai B. seinem Geschäftspartner Jürgen Harder eingeklagt, beide Parteien wollten Volker A. offenbar als Zeugen benennen.

Ardi Goldman meldete sich ebenfalls zu Wort – wenn auch nicht ganz freiwillig. Er musste seine finanzielle Situation offenlegen. Dabei nannte er ein Immobilienvermögen von 20 bis 25 Millionen Euro. „Aber davon haben sie ja zwei Drittel beschlagnahmt“, sagte er in Richtung des Richters Christopher Erhard. Sein monatliches Netto-Einkommen bezifferte Goldman 2013 auf 24.000 Euro, 2014 auf 31.000 Euro. Davor habe er jedoch zwei Jahre lang rote Zahlen geschrieben und die Jahre davor sei das Einkommen geringer ausgefallen. „Das Geld reicht zum Überleben“, fasste Goldman zusammen.

Dann legte er sich noch mit der Staatsanwaltschaft an. Die versuchte ihn auf eine Zahl festzulegen, die als Gewinn bei seinem Projekt Cargoport in der CargoCity Süd herausgekommen war. Sowohl Goldman als auch seine Anwälte ließen sich dazu aber nicht verleiten – sie antworteten ausweichend. Das eingenommene Geld würde direkt in neue Projekte fließen, einen genaue Gewinnermittlung sei oft erst nach Jahren möglich. In diesem Fall seien die Einnahmen in die Entwicklung des Quartiers MA in der Frankfurter Innenstadt investiert worden. Und mit diesem Projekt habe er große Verluste gemacht, so Goldman. Trotz mehrfacher Nachfragen blieb er beim dieser Schilderung. Irgendwann hatte der Investor offenbar genug und warf der Staatsanwaltschaft lautstark vor, sich doch ohnehin schon ohne rechtliche Grundlage Informationen über seine Konten eingeholt zu haben. Das seien nicht sie sondern Polizeibeamte gewesen, redete sich der Staatsanwalt raus.

Die Höhe der Gewinne wird wohl noch eine entscheidende Rolle spielen. Denn es muss die Höhe des Verfalls berechnet werden. Unter diesem juristischen Begriff versteht man, dass Geld, das aus illegalen Geschäften stammt, zurückgezahlt werden muss. In Fall CargoCity Süd ist die Berechnung schwierig und es existiert kein Präzedenzfall. Denn es kann kaum der Verkaufswert als Grundlage genommen werden – schließlich stecken hohe Entwicklungskosten und jahrelange Arbeit in den Projekten. Goldman ließ durchblicken, dass sich die Anwälte der Angeklagten weitgehend einig seien: Dieser Fall werde früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

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Richtigstellung

Auf www.journal-frankfurt.de schreiben wir im Artikel mit der Überschrift „Ardi Goldman: Das Geld reicht zum Überleben“ vom 30. Juni 2015 über Jürgen B. Harder:

„Mit den letzten Sätzen seiner Einlassung belastete Volker A. seine Mitangeklagten, Jürgen Harder und Makler Uwe S. Beide hätten ihm Geld für eine Aussage zu ihren Gunsten angeboten – aber er würde sich nicht bestechen lassen und habe daher abgelehnt.“

Hierzu stellen wir richtig:

Volker A. hat mit den beiden letzten Sätzen seiner Einlassung nicht Jürgen B. Harder belastet. Jürgen B. Harder hat Volker A. für eine Aussage zu seinen Gunsten kein Geld geboten.
 
30. Juni 2015, 16.55 Uhr
Christina Weber
 
 
Fotogalerie:
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