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Party oder doch nicht?

Tanzverbot am Karfreitag nicht vom Tisch

2011 sorgte das Tanzverbot rund um Ostern für heftige Diskussionen und zum Teil für großes Unverständnis. Auf schriftliche Warnungen will das Ordnungsamt zwar verzichten - dennoch aber genau hinschauen.
Im vergangenen Jahr, kurz vor Ostern, erhielten zahlreiche Clubs in Frankfurt Post vom Ordnungsamt. Sie wurden auf das Hessische Sonn- und Feiertagsgesetz hingewiesen und die möglichen Konsequenzen, wenn sie gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Karsamstag und an Ostersonntag und -montag verstoßen würden. Wie die Erfahrungen einiger Clubbesitzer zeigen, hatten die Beamten, unter Ordnungsdezernent Volker Stein, 2011 konsequent kontrolliert und zahlreiche Abmahnungen und Bußgelder verhängt.

Das Tanzhaus West hatte auf Grund der Ankündigungen seine Veranstaltungen kurzfristig abgesagt. Geärgert über die Vorgehensweise des Ordnungsamts im vergangenen Jahr hat sich Carlos Streil, Geschäftsführer des Apartment (apt). Er hatte am Gründonnerstag Ärger mit der Behörde bekommen, weil einige wenige Gäste trotz Tanzverbot mit dem Po wackelten. „Die Tanzfläche war mit Stehtischen zugestellt. Wir hatten darauf hingewiesen, dass nicht getanzt werden darf. Trotzdem haben ein paar Gäste angefangen zu tanzen.“ Das Resultat war eine Abmahnung durch das Ordnungsamt direkt vor Ort und ein 600 Euro Bußgeld, das von der Behörde Wochen später eingefordert wurde. Im Travolta gab es auch Ärger: „Wir hatten umgeplant und mit Stehtischen die Tanzfläche verbaut. Es hingen sogar Schilder, die das Tanzen verboten haben.“, erklärte Geschäftsführer Dennis Smith. „Das Ordnungsamt kam tatsächlich zwei oder dreimal vorbei, sogar noch an den Tagen danach“, so Smith. Eine Strafe kassierte das Travolta aber nicht. Im Jazzkeller war man mit der Situation kreativ umgegangen. „Ich habe mir gedacht, wenn nicht getanzt werden darf, lassen wir eben Fred-Astaire-Tanz-Filme laufen“, erzählte Geschäftsführer Eugen Hahn.

Jetzt stellt sich erneut die Frage, wie es sein wird. Matthias Morgenstern vom Tanzhaus West hat dazu eine nüchterne Meinung: „Auch dieses Jahr werden wir uns an die gesetzlichen Regelungen halten und unser Programm auf den Ostersamstag und -sonntag beschränken.“ Auch das Travolta und der Jazzkeller bleiben zu und das Apartment hat zumindest am Gründonnerstag geschlossen: „Ich riskiere nicht meine Konzession“, so Streil. Am Karfreitag ist dann aber wieder alles beim Alten im apt und einen kleinen Seitenhieb an die Behörden konnte sich das Team nicht verkneifen. „Unsere DJs drehen die Musik an den normalen Frei- und Samstagen auch erst um 24 Uhr auf, deshalb ist das kein Problem für uns und das Motto „Let’s dance“ haben wir ganz bewusst genommen. Ab 24 Uhr geht’s dann richtig los“, erzählte Streil. Ab Mitternacht greift das verstaubte Gesetz nicht mehr.

Obwohl sich die Clubs arrangiert haben, bleibt die Diskussionen über die Abschaffung des Tanzverbots an Ostern. Hier sind sich die Clubbetreiber einig. „Natürlich kennt man die Diskussion darüber, dass diese Vorschriften unzeitgemäß sind. Wir hoffen, dass sich im Rahmen von gesetzlichen Änderungen auch diese Regelung ändern wird“, so Morgenstern. Carlos Streil findet da noch klarere Worte für: „Ich versteh nicht was die Kirche gegen Veranstaltungen in Clubs haben könnten, ganz davon abgesehen, dass so eine Regelung nicht mehr zeitgemäß ist. Ich würde es verstehen, wenn Lautstärkeregelungen vorgeschrieben werden, aber Veranstaltungen in Clubs komplett zu verbieten, ist unsinnig“. Auch im Jazzkeller und im Travolta findet man die Regelungen mehr als überholt. „Ich selbst bin als Christ geboren und Religion ist wichtig, aber man stört doch niemanden wenn man in einen Club geht. Schade, dass sich in der Politik nicht mehr bewegt hat“, so Smith. Er verwies auf die Umsatzeinbußen der Stadt und auch Streil findet das fraglich: „Die Stadt profitiert ja auch davon. Wir zahlen alle Steuern und die Stadt ist doch so gut wie pleite.“ Abschließend macht Smith seinem Unmut darüber Luft, dass die Kirche selbst Veranstaltungen zu Ostern hat, an denen Musik gespielt wird und es sicher weniger besinnlich zugeht, während Clubs zu haben müssen. „Was mich richtig abgefuckt hat, war dann dieses Konzert in der Kirche – die dürfen das oder was?“

Wie Ralph Rohr, Sprecher des Ordnungsamts mitteilte, werde man in diesem Jahr von Ankündigungen wie im vergangenen Jahr absehen. „Die gesetzliche Lage existiert so schon länger und wir gehen davon aus, dass sich die Konzessionäre daran halten“. Der Umgang mit dem Thema des Tanzverbots scheint ein anderer geworden zu sein, nachdem Volker Stein nicht mehr für das Ordnungsdezernat verantwortlich ist. „Wir sind hier keine Spaßbremsen, aber natürlich werden wir Beschwerden nachgehen, wenn es welche geben sollte. Das ist unsere Pflicht“, erklärte Rohr. Zu den Aussichten, wie es mit der Reglung in Zukunft weiter gehen wird, findet Rohr klare Worte: „Das ist eine politische Entscheidung, die wir von der Stadt gar nicht kommentieren können. Die Angelegenheit muss wenn nach Wiesbaden getragen werden. Immerhin handelt es sich um Landesgesetz, an das sich nicht nur Frankfurt halten muss“. Ein Blick in das Programm einiger Wiesbadener Clubs offenbart, dass in der Landeshauptstadt das Feiertagsgesetz ebenfalls nicht für ein absolutes Tanzverbot sorgen wird.
 
14. März 2012, 12.30 Uhr
Jasmin Lenz/Annika Schlendermann
 
 
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