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Foto: © Fredenhagen
Foto: © Fredenhagen

Party mit Corona-Schnelltest

Trotz Absage: Veranstalter halten an Konzept fest

Die Veranstaltung „Back to live Vol. 2“, die mit vorherigen Corona-Tests, aber ohne Maske und Mindestabstand in Offenbach stattfinden sollte, wurde von den Initiatoren nun doch abgesagt. Die Stadt hatte am Montag ein Verbot in Erwägung gezogen.
Ohne dass die Stadt Offenbach einen Verbot erwirken musste, haben sich die Veranstalter von „Back to live Vol. 2“ für die Absage der Veranstaltung entschieden. Diese sollte am kommenden Freitag, dem 17. Juli, mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Fredenhagen-Halle in Offenbach stattfinden. Die Kontroverse dahinter: Covid-19-Tests am Morgen vor der Veranstaltung, die den Besucherinnen und Besuchern bei einem negativen Ergebnis am Abend den Besuch der Veranstaltung ohne das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ermöglichen sollte. Auch die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wäre dann nicht notwendig.

Vergangenen Freitag hieß es vonseiten der Stadt Offenbach, dass eine solche Veranstaltung trotz vorherigen Corona-Tests nicht zulässig sei. Erst über Dritte habe die Stadt Offenbach überhaupt von dem Konzept erfahren. Es widerspreche der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Die Stadt habe den Veranstalter schließlich schriftlich darauf hingewiesen, dass dieser mit der angekündigten Form der Veranstaltung gegen geltendes Recht verstoße. „Möglicherweise nahmen die Veranstalter an, dass ein eigenes Konzept, das die Testung aller Teilnehmer enthält, sie dazu berechtigen würde, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies ist aber weder mit dem Gesundheitsamt abgestimmt noch rechtlich zulässig“, sagte Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag. Die Stadt teilte mit, die Veranstalter über den Sachverhalt informiert zu haben. So müsse entweder das Konzept an die geltende Rechtslage angepasst werden oder die Veranstaltung werde von der Stadt untersagt. Grund dafür sei dann die im Vorfeld angekündigte Begehung einer Ordnungswidrigkeit.

Am Dienstag meldeten sich die Initiatoren zu Wort, die ihre ausschlaggebende Intention – eine Party ohne die coronabedingten Kontaktbeschränkungen zu veranstalten – damit für hinfällig hielten. Der Mitveranstalter und Vorstand des Karbener Event-Dienstleisters Satis & Fy, Nico Ubenauf, teilte gegenüber der FAZ am Montag mit, von einem Missverständnis zwischen Veranstaltenden und Stadt auszugehen. „Wir haben mit der Stadt Offenbach gute Gespräche geführt und werden diese auch fortsetzen. Die Veranstaltung kann aufgrund der geltenden Verordnung nicht stattfinden, in der unser Konzept einer Vorab-Testung aller Veranstaltungsteilnehmenden nicht berücksichtigt ist. Leider fehlt es bisher an der Bereitschaft, für unser Konzept eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen“, so Ubenauf in einer Stellungnahme vom Dienstag.

Man halte jedoch weiterhin an dem Konzept fest und werde gegebenenfalls auch rechtliche Schritte prüfen, um eine Änderung in der derzeit geltenden Corona-Verordnung zu bewirken. Damit wolle man eine weitere Option für die Veranstaltungswirtschaft schaffen, Veranstaltungen durchzuführen. Die Initiatoren und der FAMAB Kommunikationsverband kämpften weiterhin für ihr Konzept. „Es ist eine Formalie, an der unser Konzept scheitert und die aus unserer Sicht leicht zu ändern wäre“, so Ubenauf. Zur Vorbereitung der Musterveranstaltung hätten die Initiatoren ein Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept mit einem Umfang von 70 Seiten erarbeitet.

Medizinisch begleitet hätten die Veranstaltung Dr. Klaus-Peter Hunfeld, Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und Dr. Frank-Albert Pitten, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin am Institut für Krankenhaushygiene. „Die Fachwelt ist der festen Überzeugung, dass eine ‚frische‘, das heißt die tagesaktuelle PCR-Untersuchung, mit einer extrem hohen Sicherheit eine mögliche Infektiösität aller Teilnehmenden erkennen lässt“, so Pitten.
 
15. Juli 2020, 12.31 Uhr
jwe
 
 
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