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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Paragraph 219a

Verurteilung von Ärztin Kristina Hänel rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft für rechtskräftig erklärt. Hänel will nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Im Dezember 2019 wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen des Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat am Dienstag Hänels Revision gegen das Urteil verworfen und die Verurteilung für rechtskräftig erklärt. Die Homepage der Angeklagten informiere nicht nur darüber, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt würden, sondern enthalte auch ausführliche Informationen über das „Wie“, begründete das Gericht die Entscheidung. Damit könne sich die Angeklagte nicht auf die in Paragraph 219a Abs. 4 StGB geregelte Ausnahme von der Strafbarkeit berufen.

Kristina Hänel kündigte bereits in den sozialen Medien an, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. „Nun bin ich leider gezwungen, meine Informationen von der Webseite zu nehmen, sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert“, schrieb Hänel zudem auf Twitter. Die Ärztin war im Dezember 2019 zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden.

Der Fall Hänel hatte eine bundesweite Debatte um das Abtreibungsgesetz ausgelöst. Im März 2019 wurde daraufhin der Paragraf 219a um einen Absatz ergänzt: Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken können demnach öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Information über Schwangerschaftsabbrüche sei erlaubt, Informationen über die Methoden hingegen nicht. Kristina Hänel ist als Ärztin für Allgemeinmedizin seit 2001 in eigener Praxis in Gießen niedergelassen. Dort führt sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durch und informierte darüber auf ihrer Webseite. Seit 2005 wurde sie mehrfach von Abtreibungsgegnern nach §219a StGB angezeigt. Die letzte Anzeige aus dem Jahr 2015 führte zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
 
20. Januar 2021, 13.03 Uhr
ez
 
 
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