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Offenbach: Back to live Vol. 2
Keine Party ohne Maske
Am kommenden Freitag soll in Offenbach eine Veranstaltung mit Corona-Tests stattfinden. Der Veranstalter will damit Mundschutzpflicht und Mindestabstand umgehen. Die Stadt sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und erwägt ein Verbot des Events.
Feiern ohne Mundschutz und Sicherheitsabstand – so soll der Event „Back to live Vol. 2 Safe & Loud“ am kommenden Freitag laut Veranstalter aussehen. „Morgens testen lassen, abends feiern gehen“ lautet das Motto von „Deutschlands erster Veranstaltung mit Covid-19-Schnelltest“. Am 17. Juli soll die Party in der Fredenhagen-Halle an der Sprendlinger Straße in Offenbach mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Unter normalen Umständen kann die fast 5000 Quadratmeter große Halle 3500 Gäste fassen.
Am Freitag hieß es jedoch vonseiten der Stadt Offenbach, trotz vorherigen Corona-Tests sei eine solche Veranstaltung nicht zulässig. „Ziel des Gesundheitsamtes ist immer, möglichst praktikable Lösungen zu finden, die gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben einhalten und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Offenbacherinnen und Offenbacher bieten“, erläutert Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Bündnis 90/Die Grünen) die Bedenken.
Erst über Dritte habe die Stadt Offenbach überhaupt von dem Konzept erfahren. Das widerspreche der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Die Veranstalter wurden schriftlich darauf hingewiesen, dass sie mit der angekündigten Form der Veranstaltung gegen geltendes Recht verstoßen. „Möglicherweise nahmen die Veranstalter an, dass ein eigenes Konzept, das die Testung aller Teilnehmer enthält, sie dazu berechtigen würde, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies ist aber weder mit dem Gesundheitsamt abgestimmt noch rechtlich zulässig“, sagt Groß. Sie habe den Veranstalter daher aufgefordert, das Konzept der Rechtslage entsprechend anzupassen und darauf verwiesen, dass die Stadt andernfalls die Veranstaltung untersagen werde.
Bei der ersten Ausgabe von „Back to live“ am 9. Juni habe man kreative Lösungen gefunden, wie die Abstandsregeln eingehalten werden könnten, so Gesundheitsamtsleiter Bernhard Bornhofen, der die Veranstaltung besucht hat. Auf dieser Basis habe es erneut Gespräche für das um Corona-Tests erweiterte Veranstaltungsformat gegeben. In diesen Gesprächen habe es jedoch keinen Hinweis des Veranstalters gegeben, dass damit das rechtliche Gebot des Mindestabstandes entfallen solle, erklärte die Stadt.
Die Party Rent Group kündigt derweil den Vorverkauf für die Veranstaltung an. Man wolle gemeinsam mit dem FAMAB Kommunikationsverband und weiteren Branchen-Partnern ein Verfahren einleiten, dass Live-Events wieder „in vollem Zuge“ erlebbar mache und dennoch die Sicherheit der Gäste weiterhin an erster Stelle stehe, so der Veranstalter.
Für den Event habe es laut einer Sprecherin der Stadt Offenbach nie eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt gegeben; allerdings ist eine Besucheranzahl von bis zu 250 Personen auch nicht genehmigungspflichtig. Laut einer Sprecherin des FAMAB Kommunikationsverbands werde die Veranstaltung wie geplant stattfinden. Bei einem negativen Corona-Testergebnis brauche man weder einen Mundschutz tragen noch die Abstandsregeln einzuhalten.
Gegenüber der FAZ hatte sich der Mitveranstalter und Vorstand des Karbener Event-Dienstleisters Satis & Fy, Nico Ubenauf, am Freitag überrascht gezeigt angesichts der Äußerungen der Stadt; er gehe von einem Missverständnis aus. Eine Rückkehr zum Sicherheitsabstand bei der Veranstaltung am 17. Juli komme für Ubenauf nicht infrage, dann bleibe nur die Absage. Die Stadt teilte mit, die Veranstalter informiert zu haben, dass entweder das Konzept der Veranstaltung an die geltende Rechtslage angepasst werden müsse oder die Veranstaltung untersagt werde. Grund dafür sei dann die im Vorfeld angekündigte Begehung einer Ordnungswidrigkeit.
Am Freitag hieß es jedoch vonseiten der Stadt Offenbach, trotz vorherigen Corona-Tests sei eine solche Veranstaltung nicht zulässig. „Ziel des Gesundheitsamtes ist immer, möglichst praktikable Lösungen zu finden, die gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben einhalten und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Offenbacherinnen und Offenbacher bieten“, erläutert Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Bündnis 90/Die Grünen) die Bedenken.
Erst über Dritte habe die Stadt Offenbach überhaupt von dem Konzept erfahren. Das widerspreche der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Die Veranstalter wurden schriftlich darauf hingewiesen, dass sie mit der angekündigten Form der Veranstaltung gegen geltendes Recht verstoßen. „Möglicherweise nahmen die Veranstalter an, dass ein eigenes Konzept, das die Testung aller Teilnehmer enthält, sie dazu berechtigen würde, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies ist aber weder mit dem Gesundheitsamt abgestimmt noch rechtlich zulässig“, sagt Groß. Sie habe den Veranstalter daher aufgefordert, das Konzept der Rechtslage entsprechend anzupassen und darauf verwiesen, dass die Stadt andernfalls die Veranstaltung untersagen werde.
Bei der ersten Ausgabe von „Back to live“ am 9. Juni habe man kreative Lösungen gefunden, wie die Abstandsregeln eingehalten werden könnten, so Gesundheitsamtsleiter Bernhard Bornhofen, der die Veranstaltung besucht hat. Auf dieser Basis habe es erneut Gespräche für das um Corona-Tests erweiterte Veranstaltungsformat gegeben. In diesen Gesprächen habe es jedoch keinen Hinweis des Veranstalters gegeben, dass damit das rechtliche Gebot des Mindestabstandes entfallen solle, erklärte die Stadt.
Die Party Rent Group kündigt derweil den Vorverkauf für die Veranstaltung an. Man wolle gemeinsam mit dem FAMAB Kommunikationsverband und weiteren Branchen-Partnern ein Verfahren einleiten, dass Live-Events wieder „in vollem Zuge“ erlebbar mache und dennoch die Sicherheit der Gäste weiterhin an erster Stelle stehe, so der Veranstalter.
Für den Event habe es laut einer Sprecherin der Stadt Offenbach nie eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt gegeben; allerdings ist eine Besucheranzahl von bis zu 250 Personen auch nicht genehmigungspflichtig. Laut einer Sprecherin des FAMAB Kommunikationsverbands werde die Veranstaltung wie geplant stattfinden. Bei einem negativen Corona-Testergebnis brauche man weder einen Mundschutz tragen noch die Abstandsregeln einzuhalten.
Gegenüber der FAZ hatte sich der Mitveranstalter und Vorstand des Karbener Event-Dienstleisters Satis & Fy, Nico Ubenauf, am Freitag überrascht gezeigt angesichts der Äußerungen der Stadt; er gehe von einem Missverständnis aus. Eine Rückkehr zum Sicherheitsabstand bei der Veranstaltung am 17. Juli komme für Ubenauf nicht infrage, dann bleibe nur die Absage. Die Stadt teilte mit, die Veranstalter informiert zu haben, dass entweder das Konzept der Veranstaltung an die geltende Rechtslage angepasst werden müsse oder die Veranstaltung untersagt werde. Grund dafür sei dann die im Vorfeld angekündigte Begehung einer Ordnungswidrigkeit.
13. Juli 2020, 12.39 Uhr
Johanna Wendel
Johanna Wendel
Jahrgang 1993, Technikjournalismus-Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, seit Januar 2019 beim Journal Frankfurt. Mehr von Johanna
Wendel >>
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29. März 2024
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